Archiv für den Tag: 12. November 2013

Stärkungspakt: Land will 50% der Zahlungen übernehmen

„Nehmen die Sorgen und Bedenken der Kommunen sehr ernst.“

Gemeinsame Presseerklärung der SPD- und der Grünen-Landtagsfraktion:

Zur weiteren Konsolidierung der Kommunalfinanzen haben SPD und Grüne einen zweiten Stärkungspakt aufgelegt.

Bislang sollten die rund 182 Millionen Euro jährlich, die 27 Kommunen aus der Schuldenfalle helfen sollen, von 59 finanzstarken Städten und Gemeinden als Solidarumlage getragen werden.

Wie die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen heute beschlossen haben, wird das Land einen Teil der Zahlungen übernehmen.

Dazu erklären die beiden Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, Norbert Römer und Reiner Priggen:

Norbert Römer: „Den Kraftakt zum Weg aus der Schuldenfalle, in der eine Reihe von Kommunen stecken, können wir nur gemeinsam und solidarisch schaffen. Wie versprochen, haben wir uns das Ergebnis der Expertenanhörung zum Gesetzentwurf genau angesehen.

Wir haben viele Gespräche geführt und nehmen die Sorgen und Bedenken der Kommunen sehr ernst.

Unser Anspruch an die Solidaritätsumlage war und bleibt: Der Beitrag muss leistbar sein. Wir streben deshalb die Übernahme von  90 Millionen Euro  jährlich durch das Land an. Damit lösen wir unser Versprechen ein: Wir sind verlässliche Partner der Kommunen.“

Reiner Priggen: „Die von den finanzstarken Kommunen aufzubringende Summe beträgt damit jährlich noch rund 91 Millionen Euro. Der maximale Prozentsatz, zu dem die überschießende Steuerkraft abgeschöpft wird, wird von den vorgesehenen 50 Prozent auf maximal 25 Prozent gesenkt.

Von den 90 Millionen Euro, die das Land übernimmt, werden 20 Millionen den Kommunen als Kredit zur Verfügung gestellt, 70 Millionen Euro übernimmt das Land komplett.

Wir wollen mit diesem weiteren Entlastungsschnitt eine Überforderung einzelner Kommunen verhindern.

Angesichts der Aufgabe des Stärkungspakts mit einem Landesvolumen von rund vier Milliarden Euro bis 2020 ist es richtig, dass sich auch steuerstarke Kommunen solidarisch beteiligen.“

CO-Pipeline: Erörterungstermin beendet

Regierungspräsidentin mit Verlauf zufrieden

Eine Pressemitteilung:

Der Erörterungstermin (EÖT) im Planänderungsverfahren der CO-Pipeline in der Essener Grugahalle konnte am 7. November 2013 nach drei Tagen beendet werden.

Regierungspräsidentin Anne Lütkes ist mit dem Verlauf der Erörterung zufrieden:

„Ich möchte mich ausdrücklich bei den Einwenderinnen und Einwendern sowie den Bürgerinitiativen für ihr Engagement und die sachlichen und konstruktiven Diskussionen bedanken.

So konnte die Erörterung erfolgreich und zügig abgeschlossen werden und lieferte einen weiteren wichtigen Beitrag zur Transparenz in diesem Verfahren.

Mein Dank gilt ebenfalls den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung Düsseldorf, die den Termin gewissenhaft vorbereitet, durchgeführt und so zum guten Gelingen beigetragen haben.“

Die Einwenderinnen und Einwender trugen ihre Anregungen und Bedenken gegen die beantragten Planänderungen der Bayer Material Science AG (BMS) umfangreich vor.

Diese betreffen über die Verlegung einer zusätzlichen Geo-Grid-Matte, die Verwendung abweichenden Rohrmaterials und alternativer Mantelrohre, kleinräumige Lageabweichungen der Rohrfernleitung und Änderungen an den Übergabestationen sowie eine Anpassung des Kompensationsflächenkonzeptes nach Wegfall einer parallel geplanten Leitung.

Die Änderungen wurden von den Einwenderinnen und Einwendern überwiegend aus Sicherheitsaspekten kritisch betrachtet.

Nach Abschluss des EÖT wird die Bezirksregierung Düsseldorf nunmehr die während des Termins vorgebrachten Beiträge auswerten und prüfen.

Erst dann wird unter Einbeziehung dieser Ergebnisse, der rechtzeitig schriftlich erhobenen Einwendungen und nach sorgfältiger Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange eine abschließende Entscheidung getroffen.

Dieser nächste und letzte Schritt im Planänderungsverfahren wird voraussichtlich noch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Drei Fragen

Abwasserbeseitigung und Kanalbau im Hildener Süden

Die Stadt hat vor zwei Jahren ein strategisches Stadtentwicklungskonzept beschlossen.

Eine wichtige Rolle darin spielte unter anderem die Frage, welche finanziellen Auswirkungen großzügige Bauprojekte bei der Nutzung bzw. Anpassung der vorhandenen Infrastruktur (Abwasserkanäle) auslösen.

Die in diesem Zusammenhang von externen Gutachtern in Zusammenarbeit mit dem Baudezernat der Stadtverwaltung ermittelten Erkenntnisse werden bei den aktuellen, stark überdimensionierten Bauplanungen ignoriert.

Die fachlich-konzeptionellen Empfehlungen zur Wahrung einer Entwicklungsbalance für Hilden fallen in der Planungsrealität des Rathauses unter den Tisch.

Insofern ist die Frage, welche Folgekosten mittelfristig auf die Stadt zukommen, wieder völlig offen und bedarf einer verbindlichen Auskunft

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 6. November 2013 stellte Ludger Reffgen für die BÜRGERAKTION deshalb folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

1. Ist die abwassertechnische Infrastruktur im Umfeld und weiteren Einzugsbereich des Bebauungsplans „Albert-Schweitzer-Schule“ derzeit ausreichend dimensioniert, um zwischen Lindenstraße und Am Wiedenhof auf dem ehemaligen Sport- und Schulgelände den neuen Bedürfnissen von laut Verwaltung prognostizierten 146 zusätzlichen Wohneinheiten zu genügen?

 2. Ist das im Einzugsbereich des Bebauungsplans „An den Linden“ zurzeit bereitgestellte Kanalnetz in der Lage, ca. 120 zusätzliche neue Wohneinheiten auf der Fläche zwischen An den Linden und Rosenweg zu verkraften?

3. Lösen die beiden Bauprojekte im abwassertechnisch besonders sensiblen Hildener Süden eine Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzepts aus?

Der Bürgermeister bzw. das Baudezernat hat jetzt einen Monat Zeit, um diese Fragen schriftlich zu beantworten.

Neuer Nahverkehrsplan liegt im Entwurf vor

Was empfiehlt Gutachter für Hilden?

Der Kreis Mettmann hat zur Sicherung und zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen, der bei Bedarf fortzuschreiben ist.

Der Kreistag hat die Verwaltung im März 20110 beauftragt, den 2. Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann mit gutachterlicher Unterstützung fortzuschreiben.

Der erarbeitete Gesamtentwurf liegt nunmehr vor. Damit kann das gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahren eröffnet werden.

Seit Inkrafttreten des derzeit gültigen Nahverkehrsplans im Jahr 2004 hat sich die Rechtsprechung zum öffentlichen Personennahverkehr und zur Gestaltung des Wettbewerbs auf der EU-, Bundes- und Landesebene grundlegend weiterentwickelt.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich maßgebliche Einflussfaktoren geändert, die ebenfalls eine Überarbeitung des Nahverkehrsplans erforderlich machen.

Nach der im September 2010 durch den ÖPNV-Ausschuss getroffenen Auswahl des Gutachters wurde Ende 2010 mit der konkreten Erarbeitung begonnen.

Die inhaltliche Erarbeitung des Nahverkehrsplans ist seit Beginn durch einen politischen und fachlichen Abstimmungsprozess gekennzeichnet:

So wurde der Kreisausschuss für Angelegenheiten des Öffentlichen Personennahverkehrs kontinuierlich über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert.

Dies ermöglichte im gesamten Verfahren die begleitende politische Beratung und Beschlussfassung über die sukzessiv erarbeiteten Entwürfe.

Wesentliche Meilensteine für das Erarbeitungsverfahren bilden die durch den ÖPNV-Ausschuss gefassten Beschlüsse zu den Bedienungs- und  Qualitätsstandards sowie die Beratung des Maßnahmenkonzeptes

Auch die kreisangehörigen Städte und Verkehrsunternehmen wurden in das Verfahren eingebunden.

Diese Vorgehensweise gewährleistet die Berücksichtigung der Gegebenheiten in den kreisangehörigen Städten und der Belange der Verkehrsunternehmen.

Zielsetzung ist es, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Beteiligten zu ermöglichen, um die spätere Umsetzung der Bestandteile des Entwicklungskonzeptes zu vereinfachen.

Da sich die benachbarten Aufgabenträger bei der Aufstellung ihrer Nahverkehrspläne abzustimmen haben, wurden diese ebenfalls bereits vor Beginn des formalen Beteiligungsverfahrens in einem Informationsgespräch im Juli 2013 in den Prozess einbezogen.

Mit der Vorlage des NVP-Gesamtentwurfes in die Gremien des Kreises Mettmann wird das formale Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahren eröffnet.

Zudem wird den zu beteiligenden Akteuren (z. B. kreisangehörige Städte, Verkehrsunternehmen, Behinderten- und Fahrgastverbände sowie weitere Träger Öffentlicher Belange) Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Um den kreisangehörigen Städten die politische Meinungsbildung vor Ort zu erleichtern, werden darüber hinaus Vertreter der Kreisverwaltung und der Planungskooperation den Gesamtentwurf den örtlichen Gremien in jeweils einer Sitzung im 4. Quartal 2013 vorstellen.

Die im weiteren Verfahren ggf. vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden anschließend in Form einer Synopse aufbereitet und jeweils mit einer Bewertung versehen.

Diese wird den politischen Gremien des Kreises zur nochmaligen Beratung und endgültigen Beschlussfassung des Nahverkehrsplans im 1. Quartal 2014 vorgelegt.

Im Anschluss folgt die Anzeige des Beschlusses zum NVP bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit seiner öffentlichen Bekanntmachung tritt der neue Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann in Kraft und wird den Verfahrensbeteiligten erneut zur Verfügung gestellt.

hildenBLOG wird sich in einem Artikel noch ausführlich mit diesem Thema beschäftigen.

Lesen Sie auch (Bitte anklicken!)

„Bussen gehen die Fahrgäste aus“ (Westdeutsche Zeitung, 7. November 2013)