Ratsbeschluss nicht satzungskonform
In der Ratssitzung am 18. Dezember 2013 wurde ein Beschluss gefasst, der nach Rechtsauffassung sowohl des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes als auch der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert „nicht satzungskonform“ sein soll.
Der Bürgermeister hatte diesen Beschluss nicht beanstandet. Die Stadtverwaltung hat jetzt offenbar auch darauf verzichtet, die Rechtsauffassung des Bürgermeisters, die der Rat einstimmig geteilt hatte, ihrerseits einer Prüfung zu unterziehen.