Zuschuss „versehentlich“ nicht überwiesen
Die städtischen Leistungen und Aufwendungen im Bereich der Kindschaftsrechtsangelegenheiten sind Pflichtaufgaben der Kommune. Sie muss diese erfüllen, kann sie aber an andere delegieren.
In Hilden hat die Stadt diese Aufgaben, wie z. B. Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung oder Mitwirkung im Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten, zum 1. Januar 2001 drei Wohlfahrtsverbänden übertragen.