Kommen SPD und CDU einer „kleinen“ Fraktion entgegen?
Der Beschlussvorschlag des aus dem Amt scheidenden Bürgermeisters lautet, der Rat möge einen 1. und einen 2. stellvertretenden Bürgermeister wählen.
Der erste stellvertretende Bürgermeister erhält zusätzlich zu seiner Aufwandsentschädigung von 259,60 EUR als Ratsmitglied monatlich 778,80 Euro), der zweite Stellvertreter zusätzlich 389,40 EUR im Monat.
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