Ein Blick zurück
Das Siedlungsdichte-Gutachten von 1997 (eine aktuelle Fassung gibt es nicht; Stichwort: „Wille zur Dummheit“) hatte einen jährlichen Bedarf an Gewerbegrundstücken von 3 ha unterstellt, der auf den Angaben des Amtes für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften der Stadt Hilden basierte.
Die Stadtverwaltung hatte 1995 behauptet, pro Jahr würden 2,5 ha Gewerbefläche benötigt. (Da „nur“ 14 ha der „Giesenheide“ in Gewerbeflächen umgewandelt werden sollten, wäre das Gewerbegebiet schon nach fünfeinhalb Jahren „dicht“ gewesen…)