Windkraftanlage in Hilden?

Mogelpackung „Bürgerwindpark

Für das Stadtgebiet wurde eine Windpotenzialstudie erstellt. Die Ausweisung einer Windkraftvorrangfläche für zwei bis drei Windkraftanlagen wird geprüft. Von Parteienvertretern der rosa-grünen Landesregierung vor Ort wird den Menschen in Hilden eingeredet, die Stadt müsse Standorte zur Windkraftnutzung ausweisen. Von der Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses (SPD) ist der Ausspruch überliefert: „Verbieten können wir die Windräder nicht.“

Dass diese Aussage – wie immer, wenn Frau Alkenings etwas behauptet – mit der Wahrheit und mit Fakten nichts zu tun hat, hat hildenBLOG bereits ausführlich belegt. Das soll jetzt nicht wiederholt werden, dann es kann hier jederzeit nachgelesen werden.

Heute interessiert das Thema „Bürgerwindpark“.

Im „Klimagutachten“, das hildenBLOG ebenfalls bereits kritisch betrachtet hat, wird nicht nur die Realisierung einer „Kleinwindkraftanlage“ mit bis zu 100 KW Leistung angeregt – zu „Testzwecken und zur Öffentlichkeitsarbeit“. Es wird auch empfohlen, die Vorschläge aus der Windpotenzialstude umzusetzen. Das würde für Hilden bedeuten: maximal fünf Windkraftanlagen, zwei im Stadtwald, drei im Süden, jede rd. 200 Meter über dem Grund.

Mit einem sogenannten „Bürgerwindpark“ sollen Bürgerinnen und Bürger dafür gewonnen werden, sich zur Kommanditgesellschaft zusammenzuschließen und das Windrad selbst zu betreiben. Der Gewinn und die Gewerbesteuer würden in der Gemeinde bleiben.

Unter dem Vorwand, das Klima retten zu wollen, hat eine beispiellose Industrialisierung des Landes begonnen. Natur- und Menschenschutz spielen erkennbar allenfalls eine untergeordnete Rolle. Im Vordergrund stehen die Profitinteressen der Betreiber und Grundeigentümer. Die Anlagen kommen der Wohnbebauung immer näher.

Die Windkraft trug 2010 in NRW nur zu 4,2 % zum Primärenergieverbrauch bei.

Dabei gilt, dass die Windenergie wegen des unsteten Windes nicht permanent und gleichmäßig zur Verfügung stehen kann. Die Konsequenz daraus ist, dass wegen der  Unstetigkeit der Windenergie konventionelle Kraftwerke stets parallel laufen müssen, damit jederzeit Strom aus der Steckdose kommt.

Konventionelle Kraftwerke können nicht kurzfristig hochgefahren werden. Sie laufen also im „Leerlauf“ und erzeugen mit Ausnahme der Atomkraftwerke mehr CO2 als im Lastbetrieb.

Das gehört ebenso zur CO2-Bilanz der Windkraft wie die Tatsache, dass gerade der Bau dieser Anlagen ein extrem CO2-erzeugendes Verfahren ist. Allein für den Bau eines 100m-Stahlturms eines Windkraftwerks muss sich dieses anschließend ca. vier Jahre drehen, um das beim Bau des Turms freigesetzte CO2 wieder einzusparen.

Doch die aktuell laufende Diskussion führt in die entgegengesetzte Richtung. Auch in Hilden:

Die Windkraft soll massiv ausgebaut werden. Um aufkommenden Widerstand in der Bevölkerung zu unterlaufen, wird der Begriff „Bürgerwindpark“ als Mogelpackung unters Volk gebracht.

Im Rahmen die  Landesentwicklungsplans sollen bisher noch geltende Restriktionen fallen.

Von Belästigung bis zur Gesundheitsschädigung reichen die Auswirkungen von Anlagen  von in der Nähe lebenden Menschen. Schall ist eines der Probleme. Dazu zählt auch der Infraschall, dessen Wirkungen bis heute völlig unzureichend erforscht sind.

Schattenschlag und allgegenwärtige Rotorbewegungen beeinträchtigen die Lebensqualität der Anwohner. Eiswurf und Gefährdungen durch sonstige Unglücke mit Windkraftanlagen sind in der Nähe von Wohnbebauung inakzeptabel.

Und je näher diese Anlagen an Wohnhäuser rücken, um so mehr verfällt deren Wert, was die Anwohner bislang entschädigungslos zu tragen haben.

Auch wenn potenziell alle Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf die Fauna haben, so ist der Vogelschutz in besonderer Weise anzusprechen. Je höher die Windkraftanlagen sind, um so mehr Risiken entstehen für den Vogelflug. Es kommt erschwerend hinzu, dass alle Anlagen über 100 m nachts befeuert werden müssen. Dies trifft Mensch und Tier in besonders störender Weise.

Die Goldgräberstimmung der Windenergieindustrie basiert ausschließlich auf den gesetzlich garantierten Vergütungen. Sie liegen über denen der konventionellen Kraftwerke.

Den finanziellen Schaden hat der Stromkunde. Er zahlt zudem für viele neue Hochspannungsleitungen, die zum Transport des Windstroms erforderlich sind – von den Kosten für die parallel laufenden Kraftwerke ganz zu schweigen.

Auch der Handel mit Verschmutzungsrechten ist problematisch:

Völlig inakzeptabel ist es,, dass die ohnehin schon in der Gesamtschau zweifelhaften CO2-Einsparungen von Windkraftanlagen genutzt werden, damit andernorts weiterhin CO2 ausgestoßen werden kann.

Zu befürchten ist nicht nur, dass das in seinen Einsparzielen sehr bescheidene „Klimaschutzkonzept“ vom Rat widerspruchslos zur Kenntnis genommen wird. Zu befürchten ist auch, dass ausgerechnet im relativ kleinen, dicht besiedelten Hilden Windräder aufgestellt werden.