Fortsetzung der Schulsozialarbeit über 31.12. hinaus?

Anfrage der „Bürgeraktion“

Aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ des Bundes, mit dessen Umsetzung sich der Sozialausschuss am 25. Februar 2013 zuletzt befasst hat, erhielt Hilden zwei Jahre lang jährlich rd. 191.000 Euro zur Finanzierung von 3,34 Sozialarbeiterstellen.

Die Finanzierung aus Bundesmitteln wird zum 31.12.2013 enden (siehe: Haushaltsplan 2013, S. 335).

Die Bundesregierung erklärt, dass durch die stufenweise Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund für die Länder und Kommunen genügend finanzielle Freiräume entstünden, die Schulsozialarbeit selber zu finanzieren.

Vor wenigen Tagen wurde im Landtag in einem Fachausschuss ein Antrag auf Fortführung dieses Projektes unter Einsatz von Landesmitteln abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund hat die „Bürgeraktion“ folgende Anfrage im Schulausschuss der Stadt gestellt:

  1. In welchem Umfang wurden die Bundesmittel für die Schulsozialarbeit in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 verausgabt und in welchem Umfang ist dieses bis Ende 2013 zu erwarten?
  2. Wie viele Stellen der Schulsozialarbeit sind befristet und zu welchem Zeitpunkt laufen die Arbeitsverträge aus?
  3. In welchem Umfang beabsichtigt die Verwaltung, nach Auslaufen der Bundesmittel zum 31.12.2013, die Schulsozialarbeit weiter zu führen?
  4. Sind entsprechende Mittel für den Haushalt 2014 von der Verwaltung eingeplant?