Also doch: Ferdinand-Lieven-Schule droht Auflösung

Rosa-Grüne Schulpolitik – Stadtverwaltung informiert Fachausschuss

In einer Vorlage für den Schulausschuss am 17. Dezember 2013 kündigt das Rathaus eine weitere, nachhaltige Veränderung der Hildener Schullandschaft an. Grund dafür ist das neue Schulrechtsänderungsgesetz des Landes.

Nach dessen Verabschiedung durch den Landtag ist auch die neue Mindestgrößenverordnung in Kraft gesetzt worden.

Danach wird es künftig nicht mehr wie bisher möglich sein, Ausnahmen von den Mindestgrößen zuzulassen. Das betrifft in Hilden die Ferdinand-Lieven-Schule, die mit ihren Schülerzahlen von zurzeit 80 nicht mehr die Mindestgröße erreicht.

Aus diesem Grunde sind die Schulträger gefordert, rechtzeitig schulorganisatorische Beschlüsse zu fassen. Schulen, deren Schülerzahl unter der Grenze der Mindestgrößenverordnung liegt, müssen spätestens ab dem Schuljahr 2015/2016 jahrgangsweise aufgelöst werden

Bei Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung, die es flächendeckend im Kreis Mettmann gibt, räumt das Land „im Interesse des Vertrauensschutzes“ eine Übergangsfrist ein.

Danach müssen Förderschulen, die unter den Mindestschülerzahlen liegen, erst ein Jahr später, also ab dem Schuljahr 2016/2017 jahrgangsweise abgebaut werden.

Von daher ist es erforderlich, spätestens im Herbst 2015 Auflösungsbeschlüsse durch die Schulträger im Kreis Mettmann zu fassen.

Lesen Sie auch:

„Steht Existenz der Ferdinand-Lieven-Schule auf dem Spiel?“ (5. Juli 2013)