Auf ein Neues!

Bürgeranhörung zur Zukunft des „Reichshofgeländes“

Die Stadt lädt zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änderung (VEP Nr. 13) am Donnerstag, 11. Juli 2013, ab 18 Uhr ins Bürgerhaus Mittelstraße 40 (Ratssaal), ein.

Das Plangebiet befindet sich im Besitz der katholischen Kirchengemeinde St. Jacobus in Hilden. Das „Reichshofgebäude“ sowie die übrigen Gebäude auf dem Gelände der St. Jacobus-Gemeinde werden derzeit durch verschiedene kirchliche Einrichtungen der Gemeinde selbst genutzt bzw. sind für soziokulturelle, gastronomische und Einzelhandelsnutzungen vermietet. In den vergangenen Jahren konnte sich aufgrund des Zustands und des Zuschnitts des „Reichshofgebäudes“ keine adäquate Nutzung einstellen, somit steht ein Großteil des Gebäudes leer bzw. ist untergenutzt.

Die Kirchengemeinde möchte ihre Nutzungen neu organisieren, besser zusammenfassen und hat aus diesem Grund im Jahr 2012 ein erneutes Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Dieses hatte zum Ziel, Ideen für eine Neunutzung des Areals, für eine städtebauliche Neugestaltung des Bereichs und für ein neues Gemeindezentrum zu sammeln.

Für die Pfarrgemeinde bietet die Realisierung des Projektes die Chance, ein Gemeindezentrum mit niederschwelligen Begegnungs-, Beratungs- und Versammlungsangeboten inkl. eines Pastoralbüros zu erhalten, welches den veränderten pastoralen Ansprüchen gerecht wird.

Ziel ist es, möglichst schnell ein in die Kirchengemeinde und die Öffentlichkeit ausstrahlendes Pfarrzentrum zu errichten, aber auch das Areal rund um die Kirche St. Jacobus nicht nur durch Gebäude, sondern auch durch gut gestaltete Freiflächen aufzuwerten. In diesem Zusammenhang ist der Vorplatz der Kirche nördlich der Mittelstraße bei Umsetzung des Vorhabens neu zu gestalten. Es ist geplant, den Bibliotheksanbau an der Südseite zu entfernen, um hier eine Platzaufweitung und Begegnungsflächen zu schaffen.

Ferner soll die städtebaulich unbefriedigende Situation im Bereich des Stadteingangs an der Mühlenstraße/Hochdahler Straße durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes neu geordnet und aufgewertet werden. Hier ist die Realisierung eines urbanen Wohnquartiers im direkten Anschluss an die Hildener Innenstadt geplant. Die vorgesehene Wohnnutzung knüpft unmittelbar an die vorhandene Wohnnutzung nördlich der Mühlenstraße an und ergänzt diese längs der Hochdahler Straße.

Das bestehende Planungsrecht mit den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen und Baugebieten ermöglicht nicht die Umsetzung des ausgewählten Entwurfs aus dem Einladungswettbewerb.

Um diese von allen Beteiligten gewünschte Umsetzung des geplanten Vorhabens zu ermöglichen, ist die Stadt Hilden bereit, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 73A in Teilen zu ändern und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änderung (VEP Nr. 13) aufzustellen.

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan soll auf Grundlage des Baugesetzbuches die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante und oben dargestellte Entwicklung schaffen.