Schlecht verhandelt

Energiepolitischer Stillstand

Ein Vertrag, den die Stadt unterschreibt, in dem die  „Absicherung einer (…) Nutzung aller verfügbaren Energiequellen“ vereinbart worden ist, setzt nicht eindeutig auf erneuerbare, umweltfreundliche Energien.

Ein solcher Vertrag bleibt um Lichtjahre hinter den jüngsten klimapolitischen Erkenntnissen zurück. Mit dieser schwammigen Formulierung im Stil der siebziger Jahre könnte sogar die Kohle- und Atomkraft-Lobby leben.

Der Rat hat zugestimmt. Schauen wir etwas genauer hin!

Zur Sicherstellung des Netzbetriebs wird der Aufwand für die Sanierung und Modernisierung der Leitungen zwar in einem „Netzinvestitionsplan“ erfasst, aber der Stadt bzw. dem Rat reicht es völlig aus, wenn die „Stadtwerke Hilden GmbH“ sich „um dessen Realisierung (…) bemüht.“

Und die Stadtwerke GmbH verspricht auch nur, dass sie sich „um die dezentrale Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien bemüht (…).“

Es fehlt auch eine verbindliche Vereinbarung zur Verbesserung der Energieeffizienz (Leitungsverluste). Es ist lediglich festgehalten worden, dass die Stadtwerke die ausgewiesenen Netzverluste „einhalten oder senken“. Eine Zielvorgabe gibt es nicht.

Es wundert dann auch nicht, dass die Stadtwerke nicht einmal einen testierten Bericht über entstandene Leistungsverluste im Stromnetz vorlegen müssen. Da soll ein Quartalsgespräch reichen, von dem die Ratsmitglieder ausgeschlossen bleiben.

Beim Netzausbau sind die Belange des Umweltschutzes überhaupt nicht berücksichtigt. Es ist lediglich vereinbart worden, „umweltschonende Materialien und Verfahren“ einzusetzen, allerdings mit der Einschränkung: „Soweit wirtschaftlich zumutbar, (…).“

Kein Wort zur Beachtung der geltenden naturschutz-, wasserhaushalts- sowie bau- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen!

Es fehlt die Verabredung, gemeinsam für das Stadtgebiet ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, um Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen über die Möglichkeiten dezentraler Stromerzeugung zu informieren.

Das ist in Hilden nicht gewünscht.

Es gibt auch keine Anlaufstelle für Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen, die bei Meinungsverschiedenheiten mit den Stadtwerken vermittelnd tätig wird.

Dadurch hätte sichergestellt werden können, dass Netznutzer im Falle einer ablehnenden Haltung der Stadtwerke zu Netzzugang oder -anschluss zunächst einen für sie kostenfreien außergerichtlichen Weg der Streitbeilegung einschlagen könnten.

Es fehlt die Verpflichtung von Stadtwerken und Stadt, Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen über geplante Bürgersolaranlagen zu informieren, bei deren Gestaltung und Umsetzung die Stadtwerke aktiv mitwirken müssten.

Der Nachlass von 10 %, den die Stadt auf ihren Stromverbrauch bekommt, könnte gegenüber allen Kunden auf allen Stromrechnungen gesondert ausgewiesen werden. Eine solche Vereinbarung aus Gründen der Transparenz hätte sowohl den Stadtwerken als auch der Stadt gut zu Gesicht gestanden.

Seit der Liberalisierung des Strommarktes hat die Energiewirtschaft ein völlig neues Gesicht bekommen. Außerdem schreitet der Ausbau der erneuerbaren Energien voran, was regelmäßige Anpassungen im Stromnetz erfordert. Deshalb brauchen die Kommunen mehr Flexibilität:

Sich in dieser rasant verändernden Gesamtsituation auf 20 Jahre vertraglich fest zu binden, wie Hilden es getan hat, bedeutet energiepolitischen Stillstand in der Stadt.

Deshalb hätte ein Sonderkündigungsrecht für die Stadt nach 10 Jahren Vertragslaufzeit vereinbart werden müssen.

Die für die Entwicklung dezentraler Erzeugungsstrukturen und erneuerbarer Energien erforderlichen Grundlagen und Daten fehlen. Es gibt dazu auch keine Berichtspflicht der Stadtwerke.

Aber nur wenn die Stadt die Entwicklungsmöglichkeiten zum Ausbau dezentraler Erzeugungsstrukturen und Erneuerbarer Energien kennt, könnte sie positiv lenkend einwirken.

Was fehlt noch? – Die Pflicht der Stadtwerker zur Erstellung eines Konzepts zum Ausbau der Elektromobilität!

Die elektrische Mobilität hat große Zukunftschancen. Über die Speicherbarkeit elektrischer Energie in Autobatterien als Netzpuffer werden den erneuerbaren Energien weitere, sehr hohe Anteile am deutschen Strommix zugetraut.

Doch die Stadtwerke sind nicht verpflichtet, ein Konzept zur Einrichtung von öffentlichen Stromsteckdosen mit intelligentem Abrechnungsmodus für den ruhenden Verkehr im Stadtgebiet vorzulegen.

Ein Konzessionsvertrag im Stile der siebziger Jahre!

Gibt es eigentlich noch die Grünen in Hilden?