Schuldenbremse jetzt gesetzlich verankern

Landesrechnungshof NRW stellt aktuellen Jahresbericht 2013 vor

Eine Pressemitteilung

Aus Anlass der Vorstellung des neuen Jahresberichts forderte Brigitte Mandt, Präsidentin des Landesrechnungshofs (LRH), möglichst bald die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen.

„Nur mit einer eigenen gesetzlichen Grundlage behält NRW den nötigen Handlungsspielraum beim Landeshaushalt“, erklärte Mandt vorgestern in Düsseldorf.

Das Ziel der vom Bund bereits im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse ist die Rückführung der Nettoneuverschuldung auf null bis zum Jahr 2020. Ohne eine Landesregelung wäre NRW an die strengen Vorgaben des Bundes gebunden. Eine eigene Regelung könnte helfen, das ehrgeizige Ziel zu erreichen und dennoch die Schwerpunkte des politischen Handelns speziell auf NRW zuschneiden zu können, so Mandt.

Der LRH empfiehlt, nicht nur die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen, sondern auch einen verbindlichen linearen Abbaupfad für die Nettoneuverschuldung festzulegen.

Steigende Steuereinnahmen und historisch niedrige Kreditmarktzinsen konnten nicht verhindern, dass die Gesamtverschuldung von NRW im Haushaltsjahr 2012 einen neuen Höchststand von 136,6 Milliarden € erreicht hat. Dies ist eines der Ergebnisse, zu denen der LRH in seinem aktuellen Bericht kommt. Der Bericht verweist zudem auf verschiedene Möglichkeiten, sparsamer und wirtschaftlicher mit den Landesgeldern umzugehen und die Einnahmen der Staatskasse zu erhöhen.

„Für NRW ist zur Zielerreichung des Nulldefizits in 2020 entscheidend, alle Einspar-und Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen sowie strikte Ausgabendisziplin zu wahren“, erläuterte Mandt. Wie dies gelingen könne, zeige der Bericht anhand zahlreicher Prüfungsergebnisse. So seien beispielsweise bei vom Land mitfinanzierten Baumaßnahmen, u. a. beim Bau des Biomedizinischen Zentrums am Universitätsklinikum Bonn, Vergabevorschriften nicht ausreichend beachtet worden. Der LRH habe das zuständige Ministerium darum gebeten, eine Rückforderung der gezahlten Gelder zu prüfen. Außerdem seien in den Jahren 2008 bis 2010 sportliche Großveranstaltungen vom Land rund 3,6 Millionen € gefördert worden. „Dabei wurde nie eindeutig genug definiert, was eigentlich unter einer sportlichen Großveranstaltung zu verstehen ist und welche Ausgaben als förderungsfähig anerkannt werden können“, betonte Mandt.

Der LRH beanstandet u. a., dass Repräsentationsausgaben wie Catering, Empfänge oder Ähnliches gefördert wurden, obwohl sie für die Durchführung der Veranstaltung selbst nicht erforderlich waren.

Doch auch auf der Einnahmenseite bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten. In 100 geprüften Fällen hinterzogener Steuern der Jahre 2007 bis 2010 ist durch fehlerhafte Festsetzung von Hinterziehungszinsen durch die zuständigen Finanzämter ein finanzieller Schaden von rd. 2,2 Millionen € entstanden.

In ihrem Resümee hob die Präsidentin noch einmal hervor, dass der LRH mit seiner Analyse der bestehenden Situation dazu beitragen wolle, dass die Verwaltung und der Landtag für ihr künftiges Handeln entsprechende Schlussfolgerungen ziehen. „Alles in allem beinhalten unsere Prüfungsergebnisse ein beträchtliches Einsparpotential. Sie sollten für die Haushaltskonsolidierung genutzt werden“, so Mandt.

Den gesamten Bericht sowie eine Zusammenfassung aller Beiträge und Materialien können Sie auf der Homepage des LRH (www.lrh.nrw.de) unter „Veröffentlichungen“ und „Presse“ abrufen.