„Aus Gründen äußerster Vorsicht…“

Bebauungsplan 254: Öffentliche Auslegung wird wiederholt

Die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 254 für bis zu 145 Wohneinheiten auf dem Gelände der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule muss „aus Gründen äußerster Vorsicht“ wiederholt werden.

Diesen Beschlussvorschlag hat der Bürgermeister dem Stadtentwicklungsausschuss in einer „Mitteilungsvorlage“ zur Kenntnisnahme unterbreitet.

(Wenn man in Hilden schon überplanmäßige Mehraufwendungen nichtöffentlich beschließt, dann kann man auch darauf verzichten, einem Ratsgremium mit einer sauberen „Beschlussvorschlage“ zu kommen. Es ist doch sowieso alles egal…)

Worum geht es im Detail?

Durch Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 254 soll eine nicht mehr benötigte Fläche für den Gemeinbedarf (Schule, Sporthalle) mit Sportplatz in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen.

Außerdem soll eine öffentliche Grünanlage mit Spielplatz ins Plangebiet integriert werden.

Nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss am 12.06.2013 hat der Rat der Stadt Hilden am 10.07.2013 den Beschluss zur Offenlage der Planung gefasst. Der Bebauungsplan wurde vom 22.07.2013 bis einschließlich 16.09.2013 öffentlich ausgelegt.

Dabei sind zahlreiche Anregungen eingebracht worden.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2013 müssen die Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan „aus Gründen der Rechtssicherheit noch einmal (formell gesehen erstmalig) ausgelegt werden.“

Das Urteil erging nach dem Offenlagebeschluss und der Bekanntmachung zur Offenlage, Es stellt höhere Anforderungen an die Bekanntmachung der Offenlage als bisher üblich.

So sollen nach dem neuen Urteil die „in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert werden“.

Eine konkrete Vorgabe hierzu gebe es nicht, jedoch sei eindeutig, dass die bisherige Praxis dieser Forderung nicht entspreche.

Die Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung wird durch die Bezirksregierung daraufhin geprüft, und ein Fehler würde einen beachtlichen Rechtsmangel darstellen:

Die Änderung des Flächennutzungsplans wäre dann nicht genehmigungsfähig.

Deshalb schlägt die Stadtverwaltung vor, dass diese Flächennutzungsplanänderung unverändert neu öffentlich ausgelegt werden soll.

Darüber hinaus soll der Bebauungsplanentwurf  ergänzt werden: Drei Bäume sollen durch ein „bedingtes Baurecht“ für ihre natürliche Lebenszeit geschützt werden.

Das Baurecht darf in diesen Bereichen erst ausgeübt werden, wenn der jeweilige Baum gefällt werden muss. Aber das geht in Hilden ja schnell. Manchmal über Nacht…

In der Begründung zum Bebauungsplan steht es ja Schwarz auf Weiß:

„Wenn durch Wegfall des Vereinsheims und Abgang der festgesetzten zwei Bäume das Baurecht in diesen Bereichen ausgenutzt werden kann, können maximal weitere 14 Wohneinheiten entstehen.“

Die öffentliche Auslegung könnte „kurzfristig“ durchgeführt werden.