Was ein Arbeitsrichter nicht weiß

 dUH-Nachfolger blamieren sich

Mit einem wahnhaft großen Antrag wollten die dUH-Nachfolger auf sich aufmerksam machen. Mehr als 30 Stellen wollten sie im Rathaus einsparen, die ach so Kompetenten Bommermann’s Friends.

So waren oder sind noch der Meinung, dass „eine sachgerechte Erledigung der Aufgaben in den jeweiligen Produkten ist auch mit 4,6 % weniger Personal zu bewältigen ist.“

Eingespart werden sollte auch bei der Personal- und Schwerbehindertenvertretung, für die zurzeit 2,2 Stellen vorgehalten werden. Die dUH-Nachfolger wollten hier gleich eine halbe Stelle streichen. Im Fachjargon heißt das: einen kw-Vermerk anbringen.

Sie haben sich dabei offensichtlich von der Kompetenz ihres Vormanns lenken, leiten, blenden und in die Irre führen lassen –  Ralf Bommermann, im Zivilberuf Arbeitsrichter.

So jemand muss doch die gesetzlichen Bestimmungen kennen, die beispielsweise Personalratsarbeit oder die Schwerbehindertenvertretung regeln! Vor dieser geballten fachjuristischen Kompetenz muss man sich doch in den Staub werfen!

Die Stadtverwaltung hat kurz und knapp festgestellt, was einem Arbeitsrichter „eigentlich“ längst in Fleisch und Blut übergegangen sein müsste:

„Es besteht ein gesetzlicher Anspruch (abhängig von der Beschäftigtenzahl der Dienststelle) auf Freistellung für die Personalratsarbeit in Höhe von derzeit 2,0 VZK.

Daneben besteht ein Anspruch auf Erledigung der Sekretariatsarbeiten durch eine von der Verwaltung gestellte Mitarbeiterin, da nach § 40 Landespersonalvertretungsgesetz die Dienststelle dem Personalrat in erforderlichem Umfang u. a. Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat.

Diesem Anspruch wird mit dem 0,2-VZK-Anteil einer Verwaltungskraft entsprochen, so dass ein kw-Vermerk hier rechtlich nicht zulässig ist.“

Was Bommermanns Unterschrift trägt, enthält demnach eine Forderung, deren Erfüllung gegen geltendes Recht verstoßen hätte! Hat der Mann tatsächlich keine Ahnung von den rechtlichen Grundlagen der Arbeit einer Personal- bzw. Schwerbehindertenvertretung?

Vor Jahresfrist hatte Bommermann mit der Forderung überrascht, die Stadt möge im Haushalt die Rückstellung für nicht genommene Urlaubstage um 1 Mio. EUR kürzen. Dass es sich dabei um den Betrag zur Erfüllung eines Rechtsanspruchs städtischer Mitarbeiter/innen handelte, schien der Antragsteller nicht bedacht zu haben.

Und so jemand will Bürgermeister werden und eine Stadtverwaltung führen.

Siehe auch:

„Bommermanns Flucht“ (6. Dezember 2013)