Stadt muss Anwohner nicht gezielt einladen

Aus der Bürgeranhörung zum „Reichshof-Gelände“

In der Bürgeranhörung zum Bebauungsplan 73A für den Bereich Mühlenstraße,
Hochdahler Straße, Mittelstraße (Reichshof-Areal) haben die trotz Einladungspanne erschienenen Bürger/innen gelernt, dass die Stadt gar nicht verpflichtet ist, die Anwohner per Wurfsendung einzuladen, Pressemitteilung und Nachricht im Internet reichen völlig aus.

Aus unerfindlichen Gründen hat der Vertreter der Stadt, Lutz Groll, gleichwohl einen „Fehler“ zugegeben.

Hilden sei im Gegensatz zu anderen Städten ausgesprochen bürgerfreundlich, sagte der wahre Planungsamtsleiter, Jan Roth, Geschäftsführer der „ISR Stadt und Raum GmbH & Co.KG“ aus Haan. Er ersetzte den Planungsamtsleiter der Stadt Hilden, Peter Stuhlträger, der sowohl als Kirchenvorstandsmitglied (Projektleitung) als auch als Chef der städtischen Genehmigungsbehörde an diesem Projekt beteiligt ist.

Hilden – Stadt der kurzen Wege.

An der Zu- und Ausfahrt der geplanten Tiefgarage kann angeblich nichts verändert werden.

Der vor drei Jahren zwischen dem Geschäftsführer der „Reichshof Hilden GmbH“ und Anwohnern gefundene Kompromiss der verkehrlichen Erschließung hat angeblich auch für den neuen Bebauungsplan Gültigkeit: Die private Tiefgarage des neuen Gebäudes soll über die Hochdahler Straße angefahren und über die Mühlenstraße verlassen werden.

Ob sich die Situation bezüglich des Pkw-Verkehrs in der Mühlenstraße in den letzten drei Jahren verändert bzw. verschärft hat, wird nicht untersucht.

Wie der Baustellenverkehr abgewickelt worden soll, ist noch nicht endgültig festgelegt. Wahrscheinlich soll die Verkehrsführung über die Hochdahler- und über die Mittelstraße erfolgen.