Ein Schandfleck verschwindet

Neubau auf Ex-KARSTADT/Hertie-Grundstück

Die Stadtentwicklungsausschuss wird am Mittwoch, 9. April 2014, die Aufstellung einer weiteren Änderung des Bebauungsplans für den zentralen Bereich der Innenstadt, zwischen Mittelstraße und der Straße „Am Kronengarten“, beschließen.

Ziel dieser Änderung ist es, auf dem Grundstück Mittelstraße 17 (ehem. Karstadt/Hertie; heute „Gooran’s“) den Neubau eines Geschäftshauses zu ermöglichen.

Das vollständig versiegelte Grundstück Mittelstraße 17 soll einer neuen Geschäftsnutzung (Einzelhandel und Büronutzung) zugeführt werden. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplans 14A erforderlich.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Hilden aus dem Jahr 1993 stellt den räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplans als „Kerngebiet (MK)“ dar. Das soll auch so bleiben.

Auf dem östlich angrenzenden Grundstück, Mittelstraße 15 befindet sich eine das gesamte Grundstück versiegelnde Bebauung, deren Erdgeschoss mit einem REWE-Einzelhandelsgeschäft besetzt ist. Die darüber liegenden Geschosse werden zu Wohnzwecken genutzt.

Wie für die Grundstücke Mittelstraße 19 und 21 besteht auch für dieses Grundstück kein Bestreben, dieses baulich zu verändern oder umzunutzen. Das Planungsrecht muss aber an die neuen Gegebenheiten angepasst werden

Inhaltlich konzentriert sich die geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A lediglich auf das Grundstück der Mittelstraße 17.

Es ist beabsichtigt, an dieser Stelle ein modernes Geschäftsgebäude zu erstellen, in dessen Erdgeschoss und I. OG Einzelhandel und ab dem II. OG Büronutzung angesiedelt werden sollen.

Der ruhende Verkehr soll über die Straße „Am Kronengarten“ in einer Tiefgarage untergebracht werden.

Der rechtskräftige Bebauungsplan lässt für den „inneren“ Bereich des Plangebietes nur eine I-geschossige Bebauung zu und schreibt im südlich gelegenen Teilbereich III-Geschossigkeit zwingend vor.

Zur Realisierung des Bauvorhabens muss der Bebauungsplan aus dem Jahre 1989 folglich geändert werden, und zwar in einem „vereinfachten Verfahren“.

Das ist immer dann möglich, wenn die Grundfläche oder versiegelte Fläche nicht größer als 70.000 qm ist und auch keine „erheblichen Umweltauswirkungen“ zu erwarten sind.

Da hier ein Geschäftshaus auf einer bereits für bauliche Zwecke genutzten, größtenteils versiegelten Fläche errichtet werden soll und die Stadtverwaltung deswegen auch keine weiteren Eingriffe in Grund und Boden sowie in Natur und Landschaft erwartet, wird zum beschleunigten Verfahren gegriffen.

Dieses könnte ohne Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

Allerdings – und das ist zu begrüßen – empfiehlt das Rathaus dem Stadtentwicklungsausschuss, die vorgezogene Bürgerbeteiligung