Anderswo gelesen: XIX

Verwaltung empfiehlt Rat, den Einwänden der Bürger nicht zu folgen

„Den Anregungen wird nicht gefolgt.“ / „Dem Hinweis wird nicht entsprochen.“ / „Die Anregungen werden daher zurückgewiesen.“

So oder so ähnlich antwortet die Verwaltung auf nahezu alle etwa 500 Einsprüche und kritische Anregungen, die Bürger zur Bauplanung für das Gelände der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule eingebracht haben.

Der Stadtentwicklungsausschuss berät am Mittwoch, 9.4.2014 um 17 Uhr darüber, wie mit Anregungen und Kritik der Bürger umzugehen ist. Und wenn die Politiker mehrheitlich dem Rat der Verwaltung folgen, werden diese nicht weiter berücksichtigt.

Die wohl häufigste Kritik, die in der Sitzungsvorlage zur Flächennutzungsplanänderung zitiert wird, war die an der „Maximalbebauung“ mit nach Verwaltungsschätzung maximal 145 Wohneinheiten.

Viele Bürger halten höchstens 65 Wohneinheiten für zumutbar und einige verweisen auf das Siedlungsgutachten der Stadt Hilden, dem zufolge Hilden sinkende Einwohnerzahlen zu erwarten hat.

Das räumt die Verwaltung zwar ein, setzt dem aber entgegen, dass die Menschen heute mehr Wohnfläche pro Person nachfragen würden.

Die Stadtplaner argumentieren daher: „Abnehmende Bevölkerungszahlen bedeuten nicht, dass es einen Stillstand in der Planung geben kann.“

Dies beruhe darauf, dass die Bestandsgebäude Forderungen beispielsweise nach Barrierefreiheit, Integrationsfähigkeit für Mehrgenerationenwohnen und sonstige „neue Wohnformen“ nur teilweise erfüllen könnten. Und sie kommt zu dem Schluss:

„Neuplanungen sind für die Befriedigung neuer Wohnwünsche unumgänglich.“

Eine schlechte Nachricht für alle Bürger, die finden, ihre Stadt sei ohnehin zu dicht bebaut. Oder doch nicht?

Denn die Verwaltung setzt hinzu: „Nicht mehr zeitgemäße oder stark sanierungsbedürftige Gebäude können so wiederum zumindest theoretisch aufgegeben und zurückgebaut werden.“

Zurückgebaut? Das klingt so, als sei denkbar, dass bereits versiegelte Flächen wieder frei gesetzt werden könnten. Zumindest in der Theorie.

Die ökologischen Verluste, die mit der geplanten Baumaßnahme am Albert-Schweitzer-Gelände in der vorliegenden Planung einhergehen, werden jedoch nicht durch Entsiegelung von Flächen ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt, wie üblich, über die Aufwertung einer Ausgleichsfläche anderswo, diesmal am Westring.

Die Argumentation vieler Kritiker, dass die Verwaltung unberechtigterweise die Privatgärten (über den Tiefgaragen) in die Grünflächenbilanz einrechne und damit den Freiflächenverlust kleinrede, lassen die Stadtplaner nicht gelten.

„Alle Grünflächen (auch private) vermögen ökologische Leistungen des Naturhaushaltes in unterschiedlichem Maße zu erbringen, seien sie noch so kleinteilig.“

Wer sich ein eigenes Bild über die Haltung der Hildener Lokalpolitiker zu dem Thema machen möchte, kann das am Mittwoch, 9.4.2014 um 17 Uhr im Ratssaal tun.

Dann stimmt zunächst der Stadtentwicklungsausschuss über die hier zitierte Sitzungsvorlage ab.

Als Nächstes wird dann der Rat am 14.5.2014 darüber beraten.

Die Bebauungsplanänderung und die Änderung des Flächennutzungsplans werden erneut offengelegt. Das hatte der Stadtentwicklungsausschuss bereits am 22.1.2014 entschieden.

Als Termin für die erneute Offenlage wird die Zeit 26.05. bis 27.07. 2014 genannt.

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