Giesenheide: Nachträgliche Bebauungsplanänderung

Rat segnet Verletzung des Baugesetzbuches ab

Eigentlich wäre es rechtlich geboten gewesen, die Öffentlichkeit erst über eine beabsichtigte Bebauungsplanänderung zu informieren, anschließend das neue Bauplanungsrecht zu schaffen und danach erst die Bagger anrollen zu lassen.

Doch in Hilden werden erst Investorenwünsche bedient und danach die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. So geschehen im Bereich des Bebauungsplans 232 („Giesenheide“), der in Hildens Kommunalpolitik eine einzigartige Misserfolgsstory darstellt – nach einem Drehbuch von Rosa-Grün aus dem Jahre 1995.

Am vergangenen Mittwoch (10. Juli 2013) segnete der Rat mehrheitlich den bereits vollzogenen Ausbau einer neugeplanten Erschließungsstraße in der „Giesenheide“ ab. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 232 ist die bereits fertiggestellte Straße abgesegnet worden.

„Auch wenn sich die Stadt – aus welchen Motiven heraus auch immer – veranlasst sah, einem potentiellen Investor im vorauseilenden Eifer eine maßgeschneiderte Erschließung sicherzustellen, liefert dies keine Begründung dafür, die Öffentlichkeit erst nach Fertigstellung der Bauarbeiten über das Vorhaben zu informieren“, so der BUND-Hilden in einer Stellungahme.

Nicht nur rechtlich höchst fragwürdig, sondern auch noch völlig sinnlos ist das Vorgehen der Stadt gewesen, denn der potenzielle Investor, für den das Rathaus und jetzt auch die Ratsmehrheit das Baugesetzbuch ignoriert haben, ist längst abgesprungen.

Der BUND hat Recht und irrt zugleich, wenn er verlangt, „dass sich gerade eine an Recht und Gesetz gebundene Stadtverwaltung an gesetzliche Vorgaben halten sollte.“ Warum sollte die Bauverwaltung sich ans Gesetz halten, wenn der Rat nachträglich doch alles genehmigt?

Erstaunen löst auch die Ankündigung des BUND aus, keine Klage gegen die Stadt einzureichen. Offenbar sitzt man bequem im warmen Schoß einer Rathaus-SPD, die sich mit ihrem verbalen Bekenntnis gegen die CO-Pipeline einen inneren Burgfrieden erkauft hat.