Bald legale Graffiti-Flächen in Hilden?

BA: Zur Prävention von Sachbeschädigung…

„Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in Hilden seitens der Stadt Graffiti-Sprayern gezielt Wände zur Verfügung gestellt werden können, damit Sprayer nicht wahllos überall sprühen, aber durchaus legal ihr künstlerisches Schaffen verwirklichen können.“

So lautet der einstimmige Beschluss, den der Haupt- und Finanzausschuss am Vorabend der Walpurgis-Nacht gefasst hat – auf Antrag der Bürgeraktion.

In ihrer Antragsbegründung hatte die BA darauf hingewiesen, dass viele mit Graffiti  ein Problem haben. Das sei in Hilden nicht anders als in vielen anderen Städten.

Für viele Hausbesitzer seien die bunten Bilder ein teures Ärgernis.

Auffällig sei jedoch, dass augenscheinlich in solchen Städten, in denen besondere Flächen zum legalen Sprayen angeboten würden, die Probleme mit der Graffiti-Szene bei weitem nicht so groß seien.

Im Gegensatz zu den Zeiten, in denen Graffiti ausschließlich als Vandalismus empfunden wurde, habe sich Graffiti längst als eine Kunstform etabliert, die inzwischen weit mehr bedeute, als der bloße Ausdruck einer sozialkritischen Jugendkultur.

Spätestens seit der Rehabilitierung eines Harald Naegeli vom „Schmierer“ zum Künstler, der in den späten 70-er Jahren als Sprayer von Zürich bekannt geworden war und den die Stadt Hilden im September 2012 mit einer „spektakulären Ausstellung“(Rheinische Post vom 14.09.2012) gewürdigt hatte, habe sich das Bild vom Graffito als Subkultur gründlich geändert.

Damit solle keineswegs der Versuch unternommen werden, jedes Graffito als künstlerisch wertvoll zu klassifizieren.

Dass Graffiti-Kunst jedoch anspruchsvoll sein und an geeigneter Stelle zu einem etablierten Bestandteil des Stadtbildes werden könne, habe sich auch in Hilden seit vielen Jahren mit der Fassadengestaltung des Jueck an der Heiligenstraße gezeigt.

Ungeachtet ihrer allgemeinen kulturellen Eroberung sei die Akzeptanz von Graffiti noch immer sehr unterschiedlich geprägt. Dies war unter anderem auch Gegenstand der Ausstellung des tschechischen Fotokünstlers Rudolf Nemecek aus Nové Mesto im Oktober 2012 in der städtischen Galerie.

Vor allem würden Graffiti als ein Zeichen der Jugendkultur verstanden. Die Graffitikultur stelle eine eigene Identitätsplattform dar – leider allzu häufig jedoch in der Illegalität und unter zivil- und strafrechtlicher Verfolgung.

Dass der Deutschlandfunk in einem Beitrag vom 17.09.2012 anlässlich der vielbeachteten Hildener Naegeli-Ausstellung mit „Zwischen Kunst und Illegalität“ titelte, möge angesichts der rechtlichen Grauzone, in der sich Graffiti-Künstler häufig bewegen, nicht verwundern.

Bezeichnend, wenn ein Künstler wie Naegeli daraus den trotzigen Schluss ziehe: “ Die Tat, die künstlerische Tat, rechtfertigt, wenn sie gelungen ist, auch die Illegalität.“

Doch was für einen renommierten Naegeli gelte,  müsse für Jugendliche nicht zum Maßstab werden.

Viele Sprayer würden da lieber Rudolf Nemecek folgen, der in seinem „Offenen Appell an Graffitisprayer“ fordere: “Kriecht aus euren Löchern, seit nicht anonym und tretet in den Dialog über das Schaffen.“

In der Tat würden viele Sprayer gerne die legale Gelegenheit nutzen – wenn sie sich denn böte. „Dann kann man nämlich ohne Zeitdruck und bei Tageslicht arbeiten. In der Nacht sind die Farben nur schwach erkennbar…“(WZ vom 26.11.2012)

Deshalb wäre es sowohl zur Prävention von Sachbeschädigung als auch im Hinblick auf die Anerkennung dieser künstlerischen Ausdrucksform erstrebenswert, legale Graffitiflächen auszuweisen.

Städte wie Monheim und Langenfeld (um nur zwei aus der näheren Umgebung zu nennen) hätten damit, zum Teil seit mehr als 20 Jahren, gute Erfahrung gesammelt.

Zur besseren Auswertung wurde von der BA eine Bilddatei geeigneter Wände im öffentlichen Raum der Stadt Hilden (Unterführungen) beigefügt, die nach Meinung der örtlichen Graffiti-Szene zur Legalisierung der Spray-Kunst in Frage kommen könnten.