Bebauung Wiedenhof: Offenlagefrist verlängert

Kluge Entscheidung der Bürgermeisterin

Im Amtsblatt Nr. 15, veröffentlicht am 26. Juni 2014, hat Bürgermeisterin Alkenings mitgeteilt, dass die Offenlagefrist für den Bebauungsplan Nr. 254 und die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Kunibertstraße/ Lindenstraße/ Am Lindengarten/ Am Wiedenhof um mehr als einen Monat verlängert wird.

Statt am 27. Juni 2014 läuft die am 26. Mai begonnene Frist zur Eingabe von Anregungen zu den Planungen doch erst zum 8. August 2014 aus. Diese erste Verlängerung während der Fußball-WM ist von der Stadtverwaltung jedoch ohne Begründung mitgeteilt worden. Dieses Vorgehen unterscheidet sich gleichwohl deutlich und positiv von der schnoddrig-bräsigen Dreistigkeit der SPD-Rathausspitzen im Zusammenhang mit der Offenlage der rosa-grünen Pläne für die Umwandlung der „Giesenheide“ in ein Gewerbegebiet.

Nachdem die Bezirksregierung die vom damaligen Baudezernenten Rech (SPD) verantwortete Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Giesenheide/Nordring nicht genehmigt hatte, reagierte der damalige Bürgermeister Scheib darauf mit einer Dringlichkeitsentscheidung (Unterschriftsteller: CDU-Fraktionschef Helikum) zur erneuten, aber verkürzten Offenlage der Flächennutzungsplanänderung.

Am letzten Tag der zweiten, verkürzten Offenlagefrist (30. April bis 18. Mai 2001) wurde das Rathaus dicht gemacht – wegen eines Betriebsausflugs.

Mehrere Hildener Bürger, die am Vormittag des 18. Mai 2001, dem letzten Tag der öffentlichen Auslegung dieses Planvorhabens, ihre Einwände vortragen, zu Protokoll geben oder einfach nur die Planunterlagen einsehen wollten, standen vor den verschlossenen Türen des Rathauses.

Irgendwann wurden sie vom Hausmeister erspäht, der ihnen zwar nicht das Betreten des Gebäudes gestattete, aber immerhin durch Herbeirufung einer Standesbeamtin die Möglichkeit eröffnete, schriftlich vorbereitete Anregungen zum Planverfahren abzugeben.

Schlechte Karten hatten die Bürger, die ins Planungsamt wollten, um einen Blick in die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung und den dazu verfassten

Erläuterungsbericht zu studieren. Ihnen konnte nicht geholfen werden. Das hatte die Offenlage der Offenlage der Offenlage zur Folge. Dem Traumduo Max&Günter konnte das alles nichts anhaben. Deren Pension war und ist sicher. Und verdient.

Birgit Alkenings macht es da schon besser. Sie scheint ihre Pappenheimer im Baudezernat zu kennen und geht lieber auf Nummer sicher als einen Rechtsfehler zu riskieren.

Die Bürgermeisterin scheint dem Grundsatz zu folgen: Im Zweifel für die Verlängerung der Offenlage.

Doch warum begründet sie ihre kluge Entscheidung nicht?

An den maßgeblich von der SPD bestimmten Grundsätzen der Planung, an der weiteren Verdichtung der Stadt und an der Vernichtung innerstädtischer Grünflächen, wird das jedoch nichts ändern.

Immerhin: Die Bürger/innen bekommen so länger Gelegenheit, Anregungen und Änderungswünsche vorzutragen.

Das stört nur die „RP“, der alles nicht schnell genug geht. Ja, Demokratie kann manchmal sehr lästig sein! Ob die „RP“ demnächst auch ungeduldig die Genehmigung der seit Jahren umstrittenen CO-Rohrleitung fordern wird?

Der Bebauungsplan-Entwurf für den Bereich Kunibertstraße/ Lindenstraße/ Am Lindengarten/ Am Wiedenhof liegt (mit weiteren Unterlagen) jedenfalls während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden im Verwaltungsgebäude „Am Rathaus 1“, 4. Etage, Zimmer 440, zu jedermanns Einsicht aus.

Während dieser Zeit können Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, sowohl schriftlich als auch zu Protokoll.

Man kann es aber auch sein lassen, denn eine Ratsmehrheit wird sich schon finden, die alle Anregungen, die nicht auf weitere Verdichtung durch Wohnungsneubau zielen, ablehnt. Man nennt das „wegwägen“.