„El Dorado“ für Spielhallenbetreiber

Spielsucht füllt Stadtkasse

„(…) die Stadt Hilden (weist) im Vergleich zum Land Nordrhein-Westfalen und zum Kreis Mettmann (…) im Hinblick auf die Geldspielgeräte in den Spielhallen je 10.000 Einwohner einen weit überdurchschnittlichen Besatz an Geldspielgeräten auf.“

Dieses Zitat ist dem „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ entnommen, das der Rat am 7. Juli 2010 beschlossen hat.

Spielhallen unterliegen dem Gewerberecht. Die Konzessionen für einen Spielhallenbetrieb werden von der Stadt erteilt.

Man unterscheidet Spielhallenkonzessionen und Spielhallenstandorte. Der Spielhallenstandort ist die Örtlichkeit an der – unter Wahrung baurechtlicher Vorgaben – mehrere Spielhallenkonzessionen angesiedelt sein können.

Laut Datenbank der „Landesfachstelle Glückspielsucht“ gab es in 2012 in Hilden sieben Spielhallenstandorte mit 21 Spielhallenkonzessionen und 252 Glückspielautomaten.

Zum Vergleich: In 2000 gab es „nur“ vier Spielhallenstandorte mit sieben Konzessionen und 58 Spielgeräten.

Zehn Jahre später hatten sich die Standorte verdoppelt, die Konzessionen verdreifacht und die Anzahl der Glückspielautomaten fast verfünffacht: auf 247.

Auf dieser Grundlage werden rechnerische Durchschnittswerte für die Ermittlung der „Spielerverluste“ erhoben, die die in der Realität unter-, aber auch überschritten werden können.

Im Jahre 2010 verzockten die Kunden der damals bestehenden acht Spielhallen rd. 5,9 Mio. EUR.

Für die Stadtkasse machen sich Zockerei, Glücks- und Wettspiele in gestiegenen und steigenden Einnahmen aus der Vergnügungssteuer bemerkbar.

Kassierte Hilden in 2010 „nur“ rd. 841.000 EUR Vergnügungssteuer, so wird es in 2014 mehr als doppelt so viel sein: 1,965 Mio. EUR stehen im Haushaltsplan. Am zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraums (2017) soll die Vergnügungssteuer rd. 2,025 Mio. EUR in Stadtkasse spülen.

Hilden kassiert beim Glücksspiel kräftig mit! Spielsucht zahlt sich aus, und zwar für die Betreiber der Spielhallen und für die Stadtkasse.

Die andere Seite der Medaille – das ist nicht etwa die Spielsucht und ihre Folgen, die Stadtverwaltung und Ratsmehrheit offenbar kalt lassen. Nein, es droht ein „Qualitätsverlust“ der Einkaufsstraßen.

In einem „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ aus dem März 2010 ist unter anderem festgestellt worden:

„Die Stadt Hilden verfügt bereits heute über einen überdurchschnittlichen Besatz an Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen.

(…) Aufgrund ihrer hohen Mietzahlungsfähigkeit und auch -bereitschaft verdrängen Spielhallen häufig den traditionellen Einzelhandel aus den so genannten zweiten Lagen und führen so einen Qualitätsverlust der Einkaufsstraßen und Einkaufszonen herbei. (…).

Die erhöhte Bodenrendite, die über Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen erzielt wird, kann ebenfalls dazu führen, dass in den Gewerbegebieten diejenigen Betriebe verdrängt werden, für die die Gewerbegebietsausweisung originär vorgesehen war. Das Preisgefüge für Grundstücke gerät aus dem Gleichgewicht, bodenrechtliche Spannungen sind die Folge und die für die wirtschaftliche Entfaltung wichtigen Gewerbeflächen stehen für die Weiterentwicklung des arbeitsplatzintensiven Gewerbes nur noch eingeschränkt zur Verfügung.“

Ursprünglich wollte die Stadtverwaltung zwei Bereiche ausweisen, in denen Vergnügungsstätten/Spielhallen in Zukunft zulässig sein sollten, und zwar im Gewerbegebiet Hilden-West (zwischen Eisenbahntrasse, Düsseldorfer Straße und Hülsenstraße) und im Gewerbegebiet Hilden-Nordwest (westlich der Straße Westring).

Dagegen hatte es im Sommer 2010 im Stadtentwicklungsausschuss Widerstand gegeben. Auf Antrag der BA war wurde dann Unterstützung durch CDU und FDP die ausnahmsweise bzw. allgemeine Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Hildener Westen kategorisch gestrichen, das heißt ausgeschlossen!

Nur Grüne und „Allianz“-Vorläufer dUH wollten der Stadtverwaltung folgen und in der Weststadt Spielhallen zulassen. Die SPD hatte damals noch keine Meinung und enthielt sich.

Der Rat bestätigte am 7. Juli 2010 den gemeinsamen Ausschussbeschluss von CDU, BA und FDP; jetzt auch mit den Stimmen von dUH. SPD, die Grünen und der Bürgerneister stimmten dagegen: Sie wollten Spielhallen zwischen Düsseldorfer Straße und Bahntrasse möglich machen.

Die im „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ dargestellten Handlungsempfehlungen sollten seitdem verbindliche Leitlinie für das planerische Handeln in Sachen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Hilden sowie bei Standortentscheidungen sein.

Link zur „Landesfachstelle Glückspielsucht“

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„Wo Daddeln besonders teuer ist“ (Pressemitteilung BdSt NRW, 24. Juni 2014)