Grüner Baumschutz II

Eine Leistungsverweigerung

Im Jahre drei der rosa-grünen Mehrheit in Hilden, Ende März 1997, wartete nicht nur der BUND darauf, dass wenigstens die bündnisgrüne Ratsfraktion ihren ökologischen Bekenntnissen zum Thema „Mein Freund, der Baum“ endlich Taten folgen ließ.

Im Zusammenhang mit dem laut grünem Landesbauminister ökologisch besonders förderungswürdigen Wohnbauprojekt an der St.-Konrad-Allee richtete die BUND-Ortsgruppe Hilden im März 1997 ein Schreiben an das von einem grünen Beigeordneten geleitete Baudezernat der Stadt.

Darin teilte sie diesem ihr Erstaunen darüber mit, dass

„(…) Anfang 1997 auf dem Gelände an der St.-Konrad-Allee mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Bis jetzt sind aber Arbeiten an Bäumen, Gebüschen und Hecken nicht erfolgt, obwohl genügend Zeit vorhanden war, dies vor der im Landschaftsgesetz vorgesehenen Schutzperiode (1. März bis 30. September) zu erledigen. Da es sich bei diesem Bereich um eine Rückzugszone für eine Vielzahl von Tierarten handelt, darf nunmehr nicht gerodet, abgeschnitten und zerstört werden.“

Dieses Schreiben wurde vom BUND der Unteren Landschaftsbehörde, dem nordrhein-westfälischen Bauministerium, den Ratsfraktionen und der örtlichen Presse übermittelt, die darüber berichtete.

Unter Hinweis auf eine kurzfristig verschobene Ratssitzung richtete der BUND ein weiteres Schreiben an den Baudezernenten der Stadt. Darin hieß es u.a.:

„Nach den durch die Untere Landschaftsbehörde vorgegebenen Fristen – entweder bis zu diesem Wochenende oder erst nach dem 30. September dieses Jahres – kann bei diesem Zusammentreffen der Ereignisse, wenn es den ein Zufall wäre, dieser [der Rat] nicht entscheiden. Insbesondere deshalb, weil durchaus eine Mehrheit im Rat für eine Verschiebung der Maßnahmen auf die Zeit nach dem 30. September zu erwarten ist.“

Laut NRZ vom 20. März 1997 „gab es jedoch gestern einen Ortstermin mit einem Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde.“

Einen Tag später konnte nicht nur der BUND der Lokalpresse das Ergebnis dieses Ortstermins entnehmen: „Genehmigung zum Roden für 48 Stunden“ (NRZ, 21.3.1997).

Was war geschehen?

Die Schutzperiode war vom Geschäftsführer der städt. Wohnungsbaugesellschaft schlicht und einfach „vergessen“ (NRZ, 21.3.1997) worden…

Und trotz begonnener Schonfrist hatte die Untere Landschaftsbehörde der Stadt für 48 Stunden die Genehmigung zur Rodung von Büschen und Sträuchern erteilt.

Die Untere Landschaftsbehörde ließ die Öffentlichkeit wissen, das Landschaftsschutzgesetz „erlaubt nämlich ein Abweichen von der Schutzfrist generell dann, wenn eine Baugenehmigung vorliegt“.

Nur: Diese Baugenehmigung lag noch nicht einmal vor…!

Aber das war für den Kreis kein Hinderungsgrund: Diese Baugenehmigung „soll (…) spätestens in drei Wochen da sein.“

Im Klartext: Ohne vorgeschriebene Baugenehmigung und ohne Beteiligung politischer Gremien hatte die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Hilden diese Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung von Büschen und Sträuchern in der Vegetationsphase erteilt.

Beim Bauträger, der „Wohnungsbaugesellschaft Hilden“, handelt es sich um eine Gesellschaft der Stadt Hilden.

Dem Verwaltungsrat gehörten damals nicht nur der Stadtdirektor (Jurist) und der 1. Beigeordnete an, sondern auch ein langjähriges grünes Ratsmitglied. Und der Geschäftsführer dieser Gesellschaft war zugleich der Leiter des städt. Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsamts. Also keine Laienspieltruppe…

Diesem Kompetenz-Team waren demnach nicht nur die Bestimmungen des Landschaftsschutzgesetzes entfallen; es war auch schlicht und einfach „vergessen“ worden, einen Bauantrag zu stellen.

In einem Leserbrief wurde die Frage gestellt: „Wo sind hier die Naturschützer, allen voran die Grünen, im Rat der Stadt?“ (NRZ, 26.3.1997). Die grüne Ratsfraktion schwieg.

Und so war es nur folgerichtig und konsequent, dass die Grünen – im Bündnis mit der SPD – im Haushalt 1997 die 1995 erstmals veranschlagten Mittel für die Sanierung des Baumbestandes gleich um 25% kürzten …