Ein Rückblick
Als die rot-grüne Ratsmehrheit im Dezember 1995 beschloss, die städtischen Aktien an der HABG und damit Wohnungen zu verkaufen,. hatte sie das in Kenntnis eines Kaufvertrags getan, der unter Missachtung grundlegender kaufmännischer Prinzipien zustande gekommen war.
Der Stadtdirektor hatte nur mit einem Interessenten verhandelt, dem Verkauf hatte kein Wertgutachten zugrunde gelegen, und die Sitzungsvorlage hatte mindestens zwei erhebliche Rechenfehler enthalten.
Wie im Schlussverkauf wechselten dann 741 Wohnungen für einen Stückpreis von umgerechnet rd. 40.000 EUR (!) DM in den Besitz eines Unternehmens, das u.a. personell und vermögensrechtlich eng mit dem früheren Nazi-Konzern „IG Farben“ verquickt war.
Damals hagelte es Kritik von allen Seiten.
Denn um die Stadt in den Besitz von 50,1% des Aktienkapitals zu bringen, hätte ein Investitionsaufwand von rd. 1,275 Mio. EUR ausgereicht.
Für diesen Betrag hätte die Stadt die Verfügungsgewalt und damit die Belegungsrechte über 741 Wohnungen erlangt. Und zwar dauerhaft.
Dafür hätte sie damals für Zins und Tilgung jährlich rd. 94.000 EUR aufbringen müssen.
Das war damals angeblich nicht finanzierbar. Die rosa-grüne Mehrheit entschied sich dagegen und damit für die Privatisierung des Wohnungsbestandes.