So geht Stadtplanung in Hilden

Kein preiswerter Wohnraum – Versiegelungsgrad 90 %

Dem Stadtentwicklungsausschuss, der morgen zu seiner ersten Sitzung nach der Kommunalwahl zusammentritt, wird auch über den Bebauungsplan 62 entscheiden: An der Ecke Heiligenstraße/Kronengarten soll ein Wohn- und Geschäftsgebäude errichtet werden.

Dieses Eckgrundstück befand sich bis Ende des Jahres 2013 im Eigentum der Stadt Hilden, wurde aber nach dem Umzug des Jugendzentrums „Jueck“ verkauft. Eine Übertragung an die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt.

Eine Bürgerin hat die Stadtverwaltung jetzt nach den Gesamtkosten gefragt: Mitarbeiter des Jugendamts mussten ja umziehen, neue Räume mussten angemietet und renoviert und der durch Abriss vernichtete Restwert des Gebäudes musste ja abgeschrieben werden.

Die Stadtverwaltung mauert. Es sei richtig, dass es keine öffentliche Kostenaufstellung gebe. Die Posten wie Umzüge, Anmietung und Buchungsberichtigung seien nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, weshalb „an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen werden soll.“

An welcher Stelle soll denn darauf näher eingegangen werden? Wo kann der Bürger die genauen Zahlen nachlesen?

Am 16. Oktober 2013 sei der Antrag, auf dem Eckgrundstück „Heiligenstraße 13“/„Am Kronengarten 2“ sozialgerechten Wohnungsbau zu realisieren, im Rat mehrheitlich abgelehnt worden. (Der Antragsteller wird verschwiegen. Es war ja auch nicht die SPD.)

Die Wohnungsbaugesellschaft Hilden (WGH) hatte „im Vorfeld die Stellungnahme (abgegeben), dass die Grundstücke für sie nicht geeignet seien und deshalb im Aufsichtsrat der WGH beschlossen wurde, die Untersuchung der Bebaubarkeit der Grundstücke nicht weiter zu verfolgen.“

Zur Begründung war damals lediglich mitgeteilt worden, die Kaufpreisvorstellungen des Grundstückseigentümers „Am Kronengarten“ sprengten die Möglichkeiten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, der in Hilden unter SPD-Bürgermeistern sowieso fasst zum Erliegen gekommen ist.

Was jedoch möglich gewesen wäre, hätte man „nur“ das städtische Grundstück – mit 745 Quadratmetern nicht gerade klein – der WGH zur Verfügung gestellt, wurde selbstverständlich nicht einmal erwogen.

Mit erfrischender Deutlichkeit gesteht Hildens Stadtverwaltung, mit der SPD-an ihrer Spitze, jetzt in ihrer Stellungnahme zu einer Bürgereinwendung gegen das auf dem ehemaligen „Jueck“-Gelände geplante Bauprojekt die Unterordnung von Rat und Rathaus unter die Profitinteressen eines Bauherrn:

„Preiswerten Wohnraum zu schaffen, war dementsprechend vom Aufstellungsbeschluss an kein Ziel des Bebauungsplanverfahrens. (…) Ziel der Planung ist eine für den zentralen Standort angemessene bauliche Nutzung herbeizuführen, die sich in den Nutzungszusammenhang der Hildener Innenstadt einfügt und zu einer Aufwertung des umliegenden Stadtraums beiträgt.“

Ist es unzulässig, daraus zu folgern, man sei im Rathaus der Meinung, öffentlich geförderter Wohnungsbau in der Innenstadt trage eben nicht zu einer „Aufwertung des umliegenden Stadtraums“ bei?

Unter maßgeblicher Verantwortung der SPD werden in Hilden städtische Grundstücke verkauft, damit dort „hochwertige Wohnflächen in attraktiver Lage geschaffen“ werden können. Wer sich diese nicht leisten kann, darf sich von welpenblinden Jusos über Wohnungsnot aufklären lassen und anschließend die Genossen wählen.

Und auch das noch. Man kann es förmlich hören, das schallende Lachen, mit dem im Baudezernat diese unglaublich zynische Aussage zu Papier gebracht und der gewiss ebenfalls grinsenden Bürgermeisterin zur Unterschrift vorgelegt worden ist:

„Eine 90%ige Versiegelung ist somit angemessen für diesen innerstädtischen Standort und sichert durch den geringeren Versiegelungsgrad den Standort der Kastanie für die Zukunft.“

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