Entwarnung durch das Landesamt

Zum Großbrand an der Herderstraße

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat mitgeteilt, dass die Beurteilung der Wischproben und der Brandrückstände keine Auffälligkeiten aufweist.

Die toxische Belastung ist in allen vorgenommenen Untersuchungen gering und unterschreitet die Prüfwerte/Richtwerte deutlich.

Dies bedeutet, dass die Außenanlagen der Kindertagesstätten, Kindergärten und Grundschulen im betroffenen Bereich (Ruß-Niederschlagsbereich) sowie die öffentlichen Kinderspielplätze seit Donnerstag wieder zur Nutzung freigegeben wurden.

Nachfolgende Verhaltensregeln hat das LANUV zudem empfohlen:

„Aufgrund der verhältnismäßig geringen Werte an organischen Schadstoffen in den Wisch- und Materialproben, ist davon auszugehen, dass Obst und Gemüse, welches eventuell mit Brandrückstandspartikeln beaufschlagt wurde, verzehrt werden kann.

Dennoch ist das Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich zu waschen, ggfls. zu schälen bzw. die äußeren Blätter zu entfernen.

Wie vorsorglich empfohlen, sollen die mit Rußniederschlägen beaufschlagten Flächen und Gegenstände durch Abwaschen gereinigt werden und das Waschwasser im Abwasser entsorgt werden.

Dabei sollen Handschuhe getragen werden. Beaufschlagte Rasenflächen können gemäht werden und der Rasen wie üblich entsorgt werden.

Zum Brandzeitpunkt abgestellte Fahrzeuge in der Nähe zum Brandereignis sind gründlich zu reinigen.“