Wer kontrolliert Birgit? – Natürlich Birgit!

Bergisch-Rheinischer Wasserverband will’s anders

Sie ist neu. Sie ist politisch unerfahren. Umgeben von unerfahrenen Leuten. Sie ist kein Politprofi. Keine mit allen Winkelzügen, Schlichen und faulen Tricks des kommunalen „Ehrenamts“ vertraute Polit-Zockerin.

Sie ist einfach nur die Birgit. Sie ist einfach nur Bürgermeisterin dieser Stadt.  Hauptamtlich, versteht sich. Für rd. 10.000 EUR brutto im Monat. Mit Pensionsanspruch. Und sie war ja auch nur gefühlte 50 Jahre SPD-Fraktions- und Ortsverbandsvorsitzende.

Und deshalb kann sich so eine Demokratie offenbar nur als gelenkte Veranstaltung vorstellen. Als inszeniertes Palaver, bei dem die Herrschenden sich diejenigen auswählen, von denen sie sich „eigentlich“ kontrollieren lassen.

So kennen wir das in Hilden. Die Gesellschafterversammlungen zahlreicher städtischer GmbHs funktionieren so: In Personalunion entlastet der Bürgermeister als Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat, in dem er freilich ebenfalls sitzt.

Das sollte so weitergehen. Dachte sich die Birgit, ihre SPD, und die Amateure im Rathaus setzten es um.

In der konstituierenden Ratssitzung wählte der Rat die vier Vertreter der Stadt Hilden in der Verbandsversammlung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbands: je 1 Verteter/in von SPD, CDU und den Grünen plus Bürgermeisterin (oder ein von ihr Benannter).

Und so geschah es auch.

Birgit Alkenings wurde also ordentliches Mitglied der Verbandsversammlung. Dieses Gremium wählt die Vorstandsmitglieder des Bergisch-Rheinischen Wasserverbands und entlastet den Vorstand – oder auch nicht.

Zugleich wurde vorgeschlagen bzw. beschlossen, die Bürgermeisterin auch in den Vorstand des Verbandes wählen zu lassen. Birgit Alkenings sollte in Personalunion Vorstandsmitglied und Mitglied des Gremiums werden, das sie in den Vorstand wählt, kontrolliert und gegebenenfalls entlastet.

Nicht etwa eine der sechs Ratsfraktionen und schon gar nicht der bei einer kleineren Ratsfraktion unzweifelhaft vorhandene, geballte juristische Sachverstand hatten dagegen etwas einzuwenden gehabt.

Es ist der Wasserverband höchstselbst, der die Auffassung vertritt, dass ein Personalunion von Vorstandsmitglied und Mitglied der Verbandsversammlung nicht zulässig sei. Der BRW sei „eine nach dem Demokratieprinzip strukturierte Selbstverwaltungskörperschaft.“

Ein Vorstandsmitglied „könne nicht in Personalunion zugleich als für die Kommune stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsversammlung sitzen und dortige Kommunalinteressen wahrnehmen und sich dann selbst als ausführendes BRW-Vorstandsmitglied entlasten. Dies würde dem Demokratieprinzip widersprechen.“

Was seid ihr denn für Korinthenkacker beim BRW?

„Demokratieprinzip“? – Wird das denn nicht ersetzt durch die Interessen der SPD, die dann selbstverständlich in Personalunion auch die Interessen der Verwaltungsspitze sind?

Warum sollte beim Bergisch-Rheinischen Wasserverband das bewährte SPD-Demokratieverständnis („Wir entscheiden, wer uns kontrolliert!“) keine Anwendung finden?

Jetzt muss die Stadtverwaltung die Baudezernentin in die Verbandsversammlung entsenden. Und wenn die nicht will oder kann, dann kommt die Allzweckwaffe Reinhard Gatzke zum Einsatz.

Warum denn nicht gleich so?

Fazit: Diese Stadtverwaltung braucht keine Propaganda-Abteilung, sondern ein funktionierendes Rechtsamt.