Hildens Schullandschaft verändert sich weiter

Kooperationsvereinbarung mit Evangelischer Kirche

Am kommenden Mittwoch, 1. Oktober 2014,  wird der Rat eine Kooperationsvereinbarung mit der Ev. Kirche in der abschließen.

In Hilden sei, so die Stadtverwaltung, „eine außergewöhnliche Vielfalt von Angeboten im weiterführenden Schulbereich vorhanden, welche die Attraktivität der Bildungsstadt Hilden prägt.“

In Hilden besuchen 43 % aller Schülerinnen und Schüler eine private Ersatzschule, bundesweit sind es 9%.

In den letzten zwei Jahren hat sich Hildens Schullandschaft dramatisch veränder:

  • Die städtische Theodor-Heuss-Hauptschule im Hildener Norden als auch die städtische Wilhelm-Fabry Realschule werden sukzessive aufgelöst.
  • Die neue gegründete städtische Sekundarschule hat nunmehr zwei Jahrgänge aufgenommen.
  • Die Wilhelmine-Fliedner-Realschule in Trägerschaft der Ev. Kirche wird sukzessive aufgelöst.
  • In diesem Schuljahr 2014/2015 hat die vierzügige ev. Gesamtschule ihren Betrieb erstmalig aufgenommen.
  • Das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium hat die Kapazität von bislang vier Zügen auf eine Dreizügigkeit reduziert.

Die neu gegründete Sekundarschule hat sich im zweiten Jahr auf einem hohen Niveau etabliert. Ursprünglich dreizügig geplant, ist sie nun zum zweiten Mal vierzügig.

Auch die neu gegründete Ev. Gesamtschule hat einen hohen Zulauf und ist im ersten Jahr wie geplant vierzügig.

Die Gymnasien in Hilden werden im Landesvergleich etwas unterdurchschnittlich – zumindest im laufenden Schuljahr – angewählt.

Ziel der Stadt Hilden müsse es weiter sein, allen Hildener Eltern einen Schulbesuch ihrer Kinder an einer weiterführenden Schule in Hilden zu ermöglichen, sofern sie es wünschen.

Die Auswertung der vorhandenen Schulentwicklungsdaten zeige, dass es gelingen könne, dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen. Dazu sei es allerdings „zwingend notwendig“, mit den Ersatzschulträgern Jahr für Jahr den Korridor der jeweiligen jährlichen Aufnahmequote abzustimmen und flexibel zu gestalten.

Danach ist vorgesehen, der Ev. Kirche einen jährlichen Zuschuss – erstmalig am 01.02.2016 für das Schuljahr 2015/2016 – in Höhe von 141.000 EUR zu zahlen.

Seit dem Jahr 2006 wird von der Ev. Kirche wiederholt vorgetragen, dass die dauerhafte Sicherung des Schulangebotes im Ev. Schulzentrum ein stärkeres finanzielles Engagement der Stadt Hilden erfordert.

Die rückläufige Mitgliederentwicklung und die damit verbundene sinkende Finanzkraft haben die Probleme der Ev. Kirche weiter verschärft. So ist bereits beschlossen worden, das Internat am Schulzentrum in Hilden zu schließen.

Die Ev. Kirche unterhält derzeit 10 kirchliche Schulen in verschiedenen Bundesländern. Das Ev. Schulzentrum in Hilden soll dauerhaft erhalten bleiben.

Ziel der Kooperationspartner Stadt und Evangelische Kirche war es, möglichst ein komplexes und aufwendiges Zuschussabechnungsverfahren zu vermeiden und eine Pauschalierung anzustreben. Die vorgeschlagene Regelung werde dieser Zielsetzung gerecht.

Die in der Vereinbarung enthaltene Zuschusshöhe von 141.000 € ist wie folgt abgeleitet und ermittelt worden:

Die Ev. Kirche hat der Stadt Hilden die Abrechnungen der letzten Jahre vorgelegt. Daraus ergibt sich – bezogen auf den gesetzlich festgelegten Eigenanteil in Höhe von 6% – ein durchschnittlicher Jahresaufwand und Eigenanteil in Höhe von 565.785 EUR für die beiden Schulen im Ev. Schulzentrum in Hilden.

Bei einer dauerhaft unterstellten Schülerzahl aus Hilden von 1.260 Schüler/innen würde dies zu einem städtischen Zuschuss in Höhe von 141.431,50 EUR führen.

Auf dieser Grundlage ist nun ein dauerhaft verbindlicher Pauschalzuschuss gebildet worden. Dadurch wird ein komplexes und aufwendiges Verfahren, welches sich jährlich an den mit der Bezirksregierung abzurechnenden Kosten und den jährlich verändernden Schülerzahlen orientiert, entbehrlich machen.

Beide Vertragspartner erhalten dadurch eine mittelfristige Planungssicherheit. Mit der Festlegung einer Indexsteigerungsklausel ist eine nachvollziehbare und einfache Dynamisierungsregelung zur Anpassung des Zuschusses vorhanden.

Als Vergleich zu dem zugrunde gelegten pro Kopfbetrag von 112,25 EUR pro Schüler kann der finanzielle Aufwand herangezogen werden, der im Bereich der städtischen Schulen entsteht.

Ausweislich des Haushaltsplans 2014 ist ein Zuschussbedarf pro Gymnasiast in Höhe von 2.008 EUR notwendig. Der für die Zuschussgewährung an die Ev. Kirche ermittelte pro Kopfbetrag von 112,25 EUR entspricht somit 5,6% des städtischen Aufwandes pro Schüler.

Die entscheidungsberechtigen Vertreter der Kirche haben dem beigefügten Entwurf der Vereinbarung bereits zugestimmt.

Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung werde eine „neue ziel- und ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit einem wichtigen und unverzichtbaren Ersatzschulträger in Hilden möglich. Sie gibt der Kirche als auch der Stadt Hilden die erforderliche Planungssicherheit, das vielfältige Schulangebot in Hilden auch zukünftig zu sichern.“