Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätsumlage eingegangen

Verfassungsgerichtshof teilt mit

Hilden hat – zusammen mit anderen Städten – am 5. Dezember 2014 Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung der Solidaritätsumlage im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes erhoben.

Von 2014 bis 2020 erbringen die Beschwerdeführerinnen als abundante Städte und Gemeinden auf Grund des Zweiten Änderungsgesetzes zum Stärkungspaktgesetz vom 3. Dezember 2013 die angegriffene Solidaritätsumlage als Beteiligung an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen für Kommunen in einer schwierigen Haushaltssituation.

Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, ihnen würden unter Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Finanzhoheit insgesamt 775,523 Mio. Euro entzogen, die ihnen durch Bundesrecht zugewiesen seien.

Hierzu fehlten dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz und die materiell-rechtliche Befugnis.

Ferner verstoße die konkrete gesetzliche Ausgestaltung gegen das Nivellierungs- bzw. Übernivellierungsverbot, das Übermaßverbot und das Gebot interkommunaler Gleichbehandlung.

Am Verfahren sind außerdem die Landesregierung Nordhrein-Westfalen und der Landtag Nordrhein-Westfalen beteiligt.