IHK Düsseldorf zum Haushalt des Kreises:

Ausgleich gelingt nur fiktiv – fremd bestimmte Aufgaben überwiegen

„Mit Erträgen in Höhe von rund 531,3 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von rund 532,3 Millionen Euro plant der Kreis Mettmann, seinen Haushalt für 2015 erneut nicht strukturell, sondern nur fiktiv auszugleichen.

Das Defizit in Höhe von rund einer Million Euro soll der Ausgleichsrücklage entnommen und nicht über die Kreisumlage finanziert werden.

Trotz des wiederum nur fiktiv ausgeglichenen Haushalts kann der Kreis seine Schuldenfreiheit auch im kommenden Jahr erhalten“, so lautet das Fazit der IHK Düsseldorf in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf des Kreises Mettmann für das Jahr 2015.

Der Haushaltsentwurf des Kreises sehe für 2015 eine Kreisumlage in Höhe von rund 357,4 Millionen Euro und damit einen Anstieg um rund 42,6 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2014 vor.

„Es ist in erster Linie der gestiegenen Steuerkraft Monheims am Rhein zu verdanken, dass trotz dieser Entwicklung der Hebesatz zur Kreisumlage von 35,4 auf den bis dahin niedrigsten Stand in Höhe von 34,3 Prozent sinken kann“, erklärt dazu IHK-Haushaltsexperte Martin van Treeck.

Das wiederum bedeute, dass aktuell die Steuerkraft aller kreisangehörigen Städte in der Summe zwar zügiger steige als der Umlagebedarf des Kreises. Darauf, so die IHK, solle man aber in Zukunft besser nicht bauen.

Denn: sollte sich die Konjunktur eintrüben, würde einerseits die Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden nachlassen, andererseits aber auch der Bedarf an Zuschüssen für soziale Leistungen beim Kreis und Landschaftsverband weiter steigen.

„Angesichts der Tatsache, dass nach derzeitigem Planungsstand neun von zehn kreisangehörigen Kommunen keinen ausgeglichenen Haushalt werden vorlegen können, teilt die IHK die Sorge von Landrat und Kreiskämmerer, wie der Kreis seinen Aufgaben künftig auch in magereren Jahren gerecht werden soll, wenn dies schon in Zeiten hoher Steuereinnahmen kaum gelingt“, gibt van Treeck zu bedenken.

Vor diesem Hintergrund dürften weder der Kreis, noch der Landschaftsverband in ihren Bemühungen nachlassen, freiwillige Leistungen zu begrenzen und diese regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.

Diese Mahnung, so die IHK, adressiere sie aber auch an Bund und Land:

Beide seien gefordert, die Belastungen für Kreise und Gemeinden vertretbar zu halten und für eine angemessene Finanzausstattung auch dieser Verwaltungsebenen zu sorgen.

Dazu gehören aus Sicht der IHK:

  1. Das Konnexitätsprinzip strikt einzuhalten,
  2. Die finanzielle Benachteiligung des kreisangehörigen Raums gegenüber kreisfreien Städten zu beenden,
  3. Auf die Solidaritätsumlage zu verzichten und
  4. Das Steueraufkommen – aktuell bei der Grunderwerbssteuer – fair zu verteilen.

Ein Beispiel:

Aktuell müsse der Kreis Mettmann allein rund 391,7 Millionen Euro oder rund 73,6 Prozent seines gesamten Haushaltes direkt oder indirekt für soziale Aufwendungen aufbringen. Das mache ihm – und seinen kreisangehörigen Gemeinden – den Haushaltsausgleich immer schwerer.

Letztendlich müssten alle mit unzureichenden Finanzmitteln zugewiesenen Aufgaben von den (Gewerbe-)Steuerzahlern geschultert werden – über höhere Steuersätze und damit über den Verlust von Standortattraktivität.

„Wir werden uns daher konsequent weiter für die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips als auch für die Abschaffung der Solidaritätsumlage an der Seite des Kreises Mettmann einsetzen“, erklärt die IHK Düsseldorf abschließend.