Stadtwerke: 18 Mio. EUR weniger

Stadt ist ja nicht mehr „Herr im Haus“

Ein erklärtes Ziel der Teilprivatisierung der Stadtwerke sollte es sein, Aufträge für das Hildener Handwerk in der Region zu halten.

Aufgrund gültiger EU-Gesetze zur Auftragsvergabe hate das jedoch vorausgesetzt, dass die Stadtwerke Hilden zu 100% im kommunalen Besitz geblieben wären. Doch genau das wollten SPD, CDU, FDP und dUH nicht!

Nach einem Teilverkauf an den privaten Anteilseigner Stadtwerke Düsseldorf (EnBW) ist es nicht mehr möglich, die Stadtwerke Hilden ohne Ausschreibung mit einer Leistungserbringung für die Stadt zu beauftragen (z. B. „Facility“-Management).

Das wäre nur möglich gewesen, wenn es sich um ein so genanntes „Inhouse“-Geschäft handeln würde, d.h. die Kommune müsste über das eigene Unternehmen als Auftragnehmer eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausüben.

Nur in diesem Fall läge nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH kein öffentlicher Auftrag vor.

Denn berets bei einer privaten Beteiligung von 10% oder mehr an einer kommunalen GmbH liegt kein beherrschender Einfluss der Kommune mehr vor, da diese aufgrund der Minderheitenrechte laut GmbH-Gesetz über diese GmbH nicht mehr wie „über eine eigene Dienststelle“ verfügen kann.

Das war den Ratsmitgliedern 2008 bekannt bzw. wurde ihnen im Rat mitgeteilt.