Wieviele Divisionen hat der Behindertenbeirat?

Vorsitzender kritisiert Wohnungsbaugesellschaft

Die Vorsitzende des Behindertenbeirats, Klaus Dupke, hat jetzt beklagt, dass dieses Gremium an den Plänen für den Neubau der städtischen Wohnungsbaugesellschaft an der Straße „Am Feuerwehrhaus“ nicht beteiligt worden ist.

Offenbar hatte keiner der elf Parteienvertreter im Aufsichtsrat der WGH daran gedacht, die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen zu den Beratungen hinzuziehen.

Dass Klaus Dupke, langjähriges SPD-Ratsmitglied, nicht einmal im Aufsichtsratsvorsitzenden der WGH, dem ebenfalls langjährigen SPD-Ratsmitglied und Fraktionsvorsitzenden Jürgen Scholz, auf Entgegenkommen oder wenigstens auf Interesse stieß, überrascht.

Behindertenbeirat und Stadt hatten im Januar 2008 eine Zielvereinbarung zur „Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hilden“ unterzeichnet haben, in der die Stadt sich verpflichtet hat, eigene Gebäude so zu errichten, dass deren Zugänglichkeit und Nutzung barrierefrei möglich ist.

Es wurden in einem Anhang zur Vereinbarung die Mindeststandards vereinbart, die beim Neubau beachtet werden sollten.

Schon damals gab es vereinzelte Stimmen aus den Reihen der Ratsmitglieder, die diese Vereinbarung für unverbindlich und wirkungslos hielten. Aber ein Nein wäre politisch wohl kaum vermittelbar gewesen.

Jetzt scheint die Stadt sich offensichtlich nicht einmal an ihre unverbindlichen Absichtserklärungen halten zu wollen.

Möglicherweise – und das käme nicht überraschend – werden sich Bürgermeisterin und die politisch tiefschlafenden Aufsichtsräte der WGH aber auch geschickt herausreden:

Die Vereinbarung mit dem Behindertenbeirat wurde zwar von der Stadt abgeschlossen, gilt aber nur für städtische Gebäude. „Am Feuerwehrhaus“ baut aber nicht die Stadt, sondern die „Wohnungsbaugesellschaft mbH“.

In Hilden kennt man sich ja bestens aus mit der Errichtung von Gebäuden (z. B. Feuerwehrhaus) durch eine GmbH mit städtischer Beteiligung, die angeblich völlig frei in ihren Entscheidungen ist und nichts, aber auch gar nichts, mit der Stadt zu tun hat.

Lediglich die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch den Rat.

Wie immer diese Meinungsverschiedenheit zwischen dem Vorsitzenden des Behindertenbeirats und der Stadt bzw. der WGH mbH auch ausgehen mag – Klaus Dupke hat nicht zum ersten Mal bewiesen, dass sein Mut vor den eigenen Genossen nicht Halt macht.

Das ist selten in Hilden.