Suche nach Sexualstraftäter geht in eine neue Runde

300 Männer sollen bei Polizei erscheinen

In den allernächsten Tagen bekommen beinahe 300 Männer in Hilden Post von der Polizei.

In einer Vorladung vom Kommissariat 11 der Kreispolizeibehörde in Mettmann werden sie aufgefordert, an zwei zur Wahl stehenden Tagen einer Woche, bei ihrer örtlichen Polizei persönlich zu erscheinen.

Rechtliche Grundlage für diese nicht ganz alltägliche Maßnahme ist ein vorliegender richterlicher Beschluss des Amtsgerichtes Düsseldorf zur Rasterfahndung, welche alle in Hilden gemeldeten jungen Männer betrifft, die den Täterbeschreibungen aus zwei Strafverfahren wegen Vergewaltigungen in Hilden und Langenfeld aus dem Jahr 2014 entsprechen.

In einer ersten gleichartigen Aktion waren Anfang Januar schon einmal rund 200 junge Männer aus Hilden von der Polizei angeschrieben und zu einem persönlich Besuch der Hildener Polizei aufgefordert worden.

Etwa 60 dieser Männer folgten der polizeilichen Vorladung aus unbekannten Gründen nicht und gehören erneut zum Adressatenkreis der aktuellen Vorladung, die für alle Angeschriebenen mit dem Satz endet: „Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, bei Nichterscheinen zu einem der vorgenannten Termine, auch zwangsweise als Zeuge vorgeladen werden können.“

Rückblick:
Am 31. Mai 2014, gegen 03.15 Uhr, ereignete sich am S-Bahnhof in Langenfeld-Berghausen eine brutale Sexualstraftat, die trotz intensiver Ermittlungsarbeit der Polizei, begleitet von einer gezielten Öffentlichkeitsfahndung mit einem Phantombild in örtlichen Medien, auf Plakaten und Handzetteln sowie Straßen- und Hausbefragungen in Tatortnähe, nicht geklärt werden konnte.

Ende September, genauer am 29.09.2014, gegen 10.00 Uhr, ereignete sich dann am helllichten Tag eine weitere Vergewaltigung in Hilden-Süd, die der Polizei aber erst Tage später durch einen anonymen Hinweis bekannt wurde.

Sofortige Ermittlungen führten zunächst zur Identifizierung des bis dahin unbekannten Opfers, wenig später zu einem überraschenden Ergebnis.

Ein im aktuellen Fall gefertigtes Phantombild vom Hildener Täter zeigte überraschend genaue Übereinstimmungen mit dem Bild der nur wenige Kilometer entfernt geschehenen Langenfelder Tat.

Mit Hilfe der Medien, ergänzt durch die erneute Verteilung von Fahndungsplakaten und Handzetteln sowie flächendeckenden Hausbefragungen und Bürgergesprächen in Hilden-Süd und Langenfeld-Berghausen, fahndete die Kreispolizei im November 2014 erneut mit großem Kräfteansatz.

Unterstützt wurde sie dabei von zahlreichen Kräften der Bereitschaftspolizei. Rund 400 Hinweise gingen bei den Befragungen und durch Zeugenhinweise in den folgenden Tagen und Wochen bei der Ermittlungskommission im Kommissariat 11 ein, die unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Frank Pick steht.

Allen Hinweisen wurde nachgegangen, doch die Ermittlungen führten bis heute noch nicht zum konkreten Tatverdacht gegen eine ganz bestimmte Person.

Auch in einer weiteren Hinsicht haben die polizeilichen Bemühungen und Apelle bisher leider noch nicht den gewünschten Erfolg gezeigt.

So suchen die Ermittler auch heute noch nach dem anonymen Hinweisgeber für die Hildener Tat, der sich zwischenzeitlich zwar mit einem weiteren Schreiben an die Polizei gewandt, seine Identität dabei aber erneut nicht preisgegeben hat.

Dieser für die polizeilichen Ermittlungen sehr wichtige Zeuge wird auch weiterhin eindringlich gebeten, sich bei der Polizei namentlich zu melden und bei der Identifizierung des gesuchten Straftäters weiterhin behilflich zu sein.

Zur Unterstützung der weiterhin laufenden Öffentlichkeitsfahndung hat die zuständige Staatsanwaltschaft in Düsseldorf bereits im November eine Belohnung in Höhe von 1.500,- Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung und rechtskräftigen Verurteilung des gesuchten Straftäters führen !

Dieser wird von den Opfern übereinstimmend wie folgt beschrieben:

  • Anfang bis Mitte 20
  • größer als 180 cm
  • stabile bis kräftige Figur
  • dunkelblonde, kurze Haare
  • sprach Deutsch mit osteuropäisch klingendem Akzent

Hinweise zur Identität des gesuchten Straftäters nehmen auch weiterhin alle Polizeidienststellen im Kreis Mettmann, insbesondere aber das Kriminalkommissariat 11 der Kreispolizei über die weiterhin erreichbare Sonderrufnummer 02104 / 982-7129, jederzeit entgegen.