Anordnung um Zwecke eines Güteversuchs und zur Aufklärung des Sachverhalts

Zum Rechtsstreit zwischen Bommermanns „Fru“ und „Allianz“

Martina Hannewald, Rechtsanwältin, Lebensabschnittspartnerin von Dr. Bommernann und in der Vergangenheit auch schon einmal dessen Pressesprecherin auf einer CDU-Mitgliederversammlung, freut sich:

Am 19. Juni will sich das Landgericht in einem „Güte- und Verhandlungstermin“ mit Frau Hannewalds heldenhaftem Kampf gegen die neue Vorstandsriege der „Allianz für Hilden“ beschäftigen, der zum massenhaften Austritt zahlreicher Polit-Wendehälse aus der Vereinigung zum Erwerb von Pfründen geführt hatte.

Das alles war geschehen, nachdem die Kommunalwahl 2014 die „Allianz für Hilden“ mit ihrem talentfreien Spitzenkandidaten Dr. Bommermann an der Spitze auf die hinteren Plätze verwiesen hatte; es gab weniger Pfründen zu verteilen, als sich die selbstlosen Kandidatinnen und Kandidaten erhofft hatten.

Danach trennten sich die Wege:

Es gab einen „Massenaustritt“, den die „RP“, beeindruckt von der Akademikerschwemme in der „Allianz“, medial zum Ereignis aufbauschte.

Während die meisten Polit-Heuschrecken um Dr. Bommermann dieses Biotop als ehrenwerte Gesellschaft verließen, wollte ein kleiner Rest der neuen Führungsriege offenbar zeigen, was eine Harke ist. Man zog vor Gericht.

Die anderen, angeblich in ihren Rechten verletzten „Allianz“-Mitglieder beraubten sich durch ihren „spontanen“ Massenaustritt jeder Möglichkeit, gerichtlich festzustellen zu lassen, ob Mitgliedschaftsrechte verletzt worden waren oder nicht.

Dieser kollektive Angriff durch Flucht, diese Feigheit vor der Konfrontation „Auge in Auge“, scheint überhaupt ein Wesensmerkmal einer ganzen Reihe von Gestalten zu sein, die sich der Sportart „Polit-Hopping“ verschrieben haben.

Das Gericht lässt sich (zurecht) viel Zeit. Erst Mitte Juni 2015 will es sich mit dem Rechtsstreit befassen. Einen Notvorstand, den das gewiss nur um die Wahrung demokratischer Prinzipien bemühte „Allianz“-Mitglied Hannewald per Gerichtsbeschluss einsetzen lassen wollte, wird es nicht geben.

Dass die „Allianz“ inzwischen die Vorstandswahl in einer weiteren ordentlichen Mitgliederversammlung wiederholt hat, wird den juristischen Handlungsbedarf nicht gerade erhöhen. Der Gerichtstermin, den die Klägerin wohl über die „RP“ verbreitet hat, gehört zum Standardprogramm in einem solchen Verfahren.

Man fragt sich:

Was will „Bommermann’s Fru“ in ihrem Rechtsstreit mit der „Allianz für Hilden“ erreichen? Politisch gesehen haben sie und andere doch längst die Brücken abgebrochen. Geht es also nur noch darum, „Rache“ bzw. „Vergeltung“ zu üben? Soll die „Rest-Allianz“ auch im wörtlichen Sinne bezahlen?

Wofür?

Übrigens: Davon, dass die Klägerin mit Dr. B., der die Beklagte unter großem Trara und unter (erneuter) Mitnahme des Ratsmandats verlassen hat, seit Jahren in einer Koalition lebt, erfahren die Leser/innen der RP nichts.