Sozial? Familienfreundlich?

Voller Elternbeitrag für Jahreseinkommen ab 20.000 EUR?

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Elternbeiträge für die „Offene Ganztagsgrundschule“ und für die „Verlässliche Grundschule“ neu festgelegt.

Die Stadtverwaltung hat vorgeschlagen,  die Beitragsbefreiung, die früher für Bruttojahreseinkommen bis 25.000 EUR galt, drastisch zurückzufahren. Diese soll nur noch bis zum 31. Juli 2015 gelten.

In der sozialen Stadt Hilden sollen ab dem 1. August 2015 bereits Bezieher/innen von Jahreseinkommen ab 20.000 EUR zu Elternbeiträgen herangezogen werden.

Dann wird der volle Elternbeitrag von 63 Euro plus 47,50 Euro Essensgeld, also ein Gesamtbeitrag von 110,50 Euro pro Monat, fällig.

Es blieb der FDP vorbehalten, darauf hinzuweisen, dass bei einem Bruttojahreseinkommen von knapp über 20.000 Euro beispielsweise alleinerziehende Väter oder Mütter mit finanziell stark belastet werden würden.

Nicht jeder in Hilden bezieht ein Bürgermeister-Gehalt mit staatlichem Pensionsanspruch.

Es gibt beispielsweise Verkäufer/innen, die Bürgermeister, Beigeordnete und normale Ratsmitglieder bis 22 Uhr bedienen, um dann mit einem durchschnittlichen Einkommen von 1.800 Euro sich und ihr(e) Kind(er) zu finanzieren,

Deren Jahresbruttoeinkommen käme dann bei 21.600 Euro. Berücksichtigt man die Pauschale von 1.000 EUR für Werbungskosten, läge das Bruttoeinkommen immer noch leicht über der Schwelle für die Beitragsbefreiung.

Zwar wären bei dieser Gehaltshöhe keine Steuern zu entrichten, aber die Sozialabgaben müssten weiterhin abgeführt werden, so dass ein monatliches Nettogehalt von ca. 1.350 Euro zur Verfügung stünde.

Von diesem Nettoeinkommen sollen ab 1. August 2015 dann für ein Kind monatlich 110,50 EUR bezahlt werden, also rd. 8,2 % des Nettoeinkommens.

Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass durch Absenkung der Einkommensfreigrenze auf 20.000 EUR Jahresbrutto rd. 10 % der Eltern, die bislang beitragsfrei waren, nunmehr beitragspflichtig werden würden.

Dadurch entsteht eine Mehreinnahme in Höhe von 11.000 Euro im Jahr 2015 und von 26.400 Euro im Jahr 2016.