Unzulässige Lagerung von Baumaterialien im Itter-Schutzstreifen

Untere Wasserbehörde bestätigt BUND

In einer Pressemitteilung zum 1. April hatte der BUND Hilden scherzhaft den Biber als Hinweisgeber auf die Baumaßnahmen an der Schwanenstraße genannt.

Nur ein Büroversehen?!

Aber auch wenn der Biber ein Scherz war, die Bilder der Lagerung von Baumaßnahmen im Schutzstreifen der Itter waren aktuell und real.

Da der BUND diese auch der Wasserbehörde beim Kreis Mettmann zur Verfügung gestellt hatte, wurde diese tätig.

In einer Nachricht  teilte sie dem BUND nun mit:

„Im Zuge der Bauausführung konnte festgestellt werden, dass die Lagerung von Baumaterialien in dem freizuhaltenden 5 m breiten Streifen erfolgt. Hier sind von uns schon Maßnahmen getroffen worden, die eine Einhaltung dieser Schutzbestimmung sicherstellen sollen.“

Dafür herzlichen Dank vom BUND und natürlich auch vom „Itter-Biber“.