Pipeline angesägt – Passanten entdeckten die Leckage

Fragezeichen bei den Verantwortlichen in Gladbeck

Eine Pressemitteilung

Die Aufregung um die Pipeline-Leckage in Gladbeck ist zu Recht groß. Sicherlich ist es auch richtig, dass Ermittlungen nach dem Täter sofort gestartet werden.

Allerdings ist es genauso wichtig, jetzt die Überwachungssysteme der Pipeline-Betreiber zu hinterfragen.

Weshalb wurde die Leckkage durch Passanten und nicht unmittelbar durch die Betreiber entdeckt und gestoppt? So konnte dort wie gemeldet „bis zu 10.000 Liter hochgiftiges Methanol „ austreten und die umliegende Bevölkerung gefährden.

Wir und die Kläger gegen die Bayer-CO-Pipeline haben schon früh und zuletzt bei der Mega-Anhörung in der Grugahalle darauf hingewiesen, dass auch Pipelines für hochgiftige Stoffen wie z.B. Methanol und Kohlenmonoxid (CO) kein geeignetes Transportmittel sind und schon gar nicht, wenn diese in der Nähe von Wohngebieten verlaufen.

Ein ähnlicher Vorfall wie in Gladbeck hätte bei einer mit CO betriebenen Pipeline verheerende Folgen gehabt. CO ist farblos, geruchlos, geschmacklos und für den Menschen nicht wahrnehmbar. Damit wäre eine Warnung durch „Spaziergänger“ unmöglich.

Denn schon die kleinsten Mengen von 30 Millilitern, die Menge eines Schnapsglas, machen einen erwachsenen Menschen bewußtlos und würden den Tod von Kindern bedeuten.

Also nicht nur die Aufklärung des Täters oder der Täter ist gefragt. Auch die Abwägung von wirtschaftlichen Betreiberinteressen und dem wohlbegründeten Gemeinwohlinteressen der Menschen muss jetzt diskutiert werden.

Das Oberverwaltungsgericht hat in dem CO-Pipeline-Verfahren hierzu einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil die Richter
das Gemeinwohl in dem Verfahren nicht genügend berücksichtigt sehen.

Die Entscheidung dazu steht ebenso noch aus wie der Termin.

Siehe auch:
WDR-Bericht