Streik: Was passiert mit den Elternbeiträgen?

In Hilden rührt sich nichts

Elternbeiträge zählen grundsätzlich zu den sogenannten öffentlich-rechtlichen Gebühren.

Sie fallen auch bei Schließungszeiten an. So regeln es die Träger in ihren jeweiligen Gebührensatzungen oder Entgeltordnungen.

Ändern kann man das nur auf freiwilliger Basis.

So müsste der Rat der Gemeinde einen entsprechenden Beschluss fassen.

Davon haben bereits während des Streiks im Jahr 2009 zahlreiche Kommunalpolitiker/innen Gebrauch gemacht. So etwa in Köln, Düsseldorf und anderswo.

Die eingesparten Personalkosten wurden für die Erstattung der Elternbeiträge und zur qualitativen Verbesserung von KiTa-Angeboten verwendet.

Der richtige Adressat für eventuellen Unmut über geschlossene Kitas sind die Arbeitgeber, also die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder Landräte, die sich in Verhandlungen stur stellen, sodass den Beschäftigten nichts anderes übrig bleibt, als Druck zu machen.

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