Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiativen bei BAYER-Aktionärsversammlung

Mehr Informationen im Aktionärsbrief und in Redebeiträgen

Pressemitteilung

In diesem Jahr werden wir mit Trauerflor und mit einer kleineren Besetzung vor und
auf der Aktionärsversammlung auftreten.

Denn einer Kläger, Heinz-Josef Muhr ist kürzlich verstorben und so werden die Monheimer-Aktiven ihm dort – in Monheim – das letzte Geleit geben.

Für die Aktionärsversammlung, am Mittwoch 27. Mai 2015 im Congres-Centrum der
Messe Köln, haben wir einen eigenen Aktionärsbrief erstellt. Damit wollen wir Informationen geben, die die Aktionäre von der Bayer-Führung eher nicht oder nicht in dieser Klarheit zu erwarten haben.

Auch nach dem Tod des Klägers Heinz-Josef Muhr hat sich die nach dem OVGBeschluss
-verfassungswidriges Lex-Bayer – missliche rechtliche Position der Bayer-CO-Pipeline nicht verändert.

Das Klageverfahren wir weiter verfolgt werden und der verstorbene Kläger Muhr hat schon mehrfach klargestellt, dass er die Verfolgung über seinen Tod hinaus verfügt hat.

Wir werden in der Bayer-Aktionärsversammlung die Aktionäre vor dem Eingang mit
unserem Aktionärsbrief und einer Mahnwache aufmerksam machen.

In derVersammlung selbst werden wir die Aktionäre über den Stand des Verfahrens und
den immensen Finanz- und Imageschaden von Bayer durch dieses Pipeline-Projekt
in unseren Redebeiträgen informieren.

Das halten wir für notwendig, da Vorstand und Aufsichtsrat in dem offiziellen Geschäftsbericht dazu nahezu keine Informationen herausgeben.

Aktionaersbrief 2015-Versand