Das Transparenz-Gesetz für NRW
Der Informationsfreiheitsbeauftragte kritisiert, dass sich die Strategie der Landesregierung zunächst nur auf die unmittelbare Landesverwaltung und nicht etwa auf alle öffentlichen Stellen in NRW beziehe und es sich nach wie vor ausschließlich um strategische Überlegungen statt um konkrete Pläne für eine zeitnahe Umsetzung handele.
Für die Umsetzung sei nur ein dehnbarer und unbestimmt umschriebener Stufenplan von einigen Jahren vorgesehen.
Zudem solle es keinerlei Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Daten geben.
Diese Entscheidung dürfe aber nicht der jeweiligen öffentlichen Stellen überlassen bleiben, weil sonst interessante Informationen gar nicht erst veröffentlicht würden.
„Die „Open.NRW-Strategie“ wird erst noch beweisen müssen, dass der immense Aufwand ihrer Entwicklung durch eine zeitnahe und gelungene Umsetzung der Ideen in die Praxis gerechtfertigt ist“, meint Lepper.
Dabei dürfe jedoch auf keinen Fall darauf verzichtet werden, endlich die erforderlichen gesetzlichen Veröffentlichungspflichten zu schaffen.
Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit benennt in seinem Bericht auch Probleme, die Auskunftsbegehrende bei ihren Anträgen auf Information haben.
„Es kommt (….) dabei immer wieder zu Problemen und Enttäuschungen, die sich mit wenig Aufwand leicht vermeiden lassen“.
Dies fange damit an, dass Verwaltungsmitarbeitern das Informationsfreiheitsgesetz gar nicht bekannt sei. Zudem werde Bürgern mit fadenscheinigen Begründungen die Auskunft verweigert.
Auch das Online-Portal FragDenStaat.de, das Bürgern bei Auskunftsanfragen unterstützt, verunsichere Verwaltungen.
Die allgemeine Kritik des Informationsfreiheitsbeauftragten und die in seinem Bericht geschilderten Problemfälle zeigen erneut die Notwendigkeit eines Transparenzgesetzes für NRW.
Das Bündnis „NRW blickt durch“ aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland fordert ein solches Gesetz, durch das Behörden verpflichtet würden Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und weitere Daten der öffentlichen Hand verfügbar zu machen.