Archiv für den Tag: 7. Juni 2013

CDU: „Schon damals die Nase vorn und das Ohr am Bürger“

Fraktion begrüßt Innenstadtkonzept

Eine Pressemitteilung:

Zur umfassenden Beratung des kürzlich erstellten „Integrierten Handlungskonzeptes für die Hildener Innenstadt“ hat sich die CDU-Fraktion in Klausur begeben. Dabei wurden nicht nur die einzelnen Gestaltungsvorschläge geprüft, sondern auch die Ergebnisse der drei Stadtkonferenzen mit den Hildener Bürgerinnen und Bürgern ausgewertet.

Erfreut stellten Fraktionsvorsitzende Marion Buschmann und ihre Stellvertreterin Claudia Schlottmann fest, dass sich weite Teile der Pläne des „Integrierten Handlungskonzeptes“ und die Bewertung der Teilnehmer aus der Bevölkerung mit den Stadtentwicklungsvorstellungen des 2009 von der CDU erstellten Wahlprogrammes decken. Insbesondere der Attraktivierung des Stadtparkes als grüne Lunge der Innenstadt sowie des Fritz-Gressard-Platzes und der Verbesserung der Anbindung der Innenstadt an den Bahnhof misst die CDU-Fraktion besondere Bedeutung zu und wird dem Gesamtkonzept im Stadtentwicklungsausschuss und im Rat zustimmen.

Auch die bereits im Wahlprogramm geforderte Umsetzung des City- und Lichtkonzeptes, die Freilegung der Itter als wichtiges und prägendes Element der Stadtgestaltung und die verbesserte Verbindung zwischen Stadtpark und Mittelstraße finden sich im aktuellen Innenstadtkonzept wieder. Dies zeigt, dass die CDU bereits vor der letzten Kommunalwahl sowohl die Notwendigkeit der Weiterentwicklung Hildens als auch die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger erkannt und zielführend formuliert hat. „Wir hatten damals schon die Nase vorn und das Ohr am Bürger“, führt Marion Buschmann augenzwinkernd aus.

Führungswechsel bei der Bürgeraktion

Neuer Vorstand

Eine Pressemitteilung:

Mit einem Führungswechsel hat die Bürgeraktion Kurs auf die Kommunalwahl im kommenden Jahr genommen. Ralf-Peter Beier folgt als neuer Vorsitzender auf Peter Schnatenberg, der sein Amt an der Spitze der Wählergemeinschaft aus persönlichen Gründen zur Verfügung gestellt hatte.

BA-Chef Beier

Beier, der bisher bereits dem Vorstand angehörte und auch aus anderen Gremien auf langjährige Erfahrung zurückgreifen kann, betonte, das „verlässliche politische Konzept“ der Bürgeraktion fortsetzen zu wollen. Wichtigste Aufgabe seiner Amtszeit werde es sein, in enger Zusammenarbeit mit der Ratsfraktion die Beteiligung an der Kommunalwahl vorzubereiten. Dazu gehöre maßgeblich, den Hildenern verbindlich zu erklären, was in der nächsten Wahlperiode von der Bürgeraktion im Stadtrat zu erwarten sei.

Darüber wollen die Mitglieder der Wählergemeinschaft im weiteren Verlauf dieses Jahres entscheiden. Genauso, wie über eine Bürgermeisterkandidatur und die Kandidaten für die 22 Wahlkreise. Ziel müsse es sein, so Beier in einem leidenschaftlichen Schlussplädoyer, den Bürgern wieder eine „Wahlalternative“ zu bieten und den festen Platz, den sich die Bürgeraktion im lokalpolitischen Spektrum in den vergangenen 14 Jahren erarbeitet habe, überzeugend zu behaupten.

Bürgeraktion: Eigenständige Beteiligung an der Kommunalwahl 2014

Einstimmiger Beschluss der Mitgliederversammlung

Eine Pressemitteilung:

Die „Bürgeraktion“ wird sich an der Kommunalwahl im Mai 2014 mit einem eigenen Wahlvorschlag um Mandate im Rat der Stadt Hilden beteiligen. Die Mitgliederversammlung behält sich vor, die Kandidatenliste um parteilose Bürgerinnen und Bürger, die sich mit den Zielen der Wählergemeinschaft identifizieren können, zu erweitern.

  1. Grundlage für eine eigenständige Kandidatur bildet eine klare und verbindliche programmatische Aussage für die Wahlperiode 2014 – 2019, die sich an den grundsätzlichen Leitlinien der „Bürgeraktion“ orientiert.  Sie dient der Wählergemeinschaft auch als Handlungsmaxime beim Ausloten von Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Sachfragen mit anderen politischen Gruppierungen und bei der Suche nach Gestaltungsmehrheiten.
  2. Über eine eigenständige Kandidatur für das Bürgermeisteramt soll eine Mitgliederversammlung noch vor der Sommerpause 2013 entscheiden.
  3. Der Vorstand wird beauftragt
  • eine  Wahlkampfkommission einzusetzen, die der nächsten Mitgliederversammlung  zu präsentieren ist und die den Kommunalwahlkampf 2014 auf der Grundlage der Beschlüsse der Mitgliederversammlung plant und organisiert;
  • bis spätestens 30.11.2013 einen Entwurf für eine „Wahlplattform 2014“ vorzulegen;
  • bis spätestens 31.12.2013 einen Vorschlag für die Besetzung der 22 Direktwahlkreise und der Reserveliste zur Kommunalwahl 2014 vorzulegen.

Begründung

Die „Bürgeraktion“ hat sich durch ihre erfolgreiche Arbeit in den vergangenen 14 Jahren einen festen Platz im lokalpolitischen Spektrum Hildens erarbeitet. Sie sieht keine Veranlassung, diesen Platz aufzugeben, oder durch leichtfertiges politisches Handeln zu gefährden.

Mit ihrem Antritt zur Kommunalwahl 2014 bekennt sich die „Bürgeraktion“ ausdrücklich zu ihrer Eigenständigkeit. Die Wähler können sich darauf verlassen, dass diese Wählervereinigung als verlässliche Wahlalternative an ihrem politischen Kurs festhalten wird: (§2 der Satzung)

  • „eine bürgernahe, vom Rat kontrollierte Verwaltung;
  • eine nachhaltige Stadtentwicklung zum Wohle von Mensch und Natur;
  • eine Baupolitik, die den Bestand sichert;
  • eine Kultur- und Bildungspolitik, die Lebensqualität und Vielfalt fördert
  • und eine Haushalts- und Finanzpolitik in sozialer Verantwortung.“

Auf dieser Grundlage und vor diesem Hintergrund wird die „Bürgeraktion“ selbstverständlich auch in der Wahlperiode 2014 – 2019 die Interessen der Bevölkerung im Rat der Stadt Hilden vertreten. Ob und mit wem wir nach erneutem Wahlerfolg im Rat der Stadt Hilden zusammenarbeiten werden, wird nach der Wahl von der Mitgliederversammlung entschieden, aber nicht vorher.

Mit ihrem Bekenntnis zur Fortsetzung der Eigenständigkeit grenzt sich die „Bürgeraktion“ inhaltlich wie personell auch weiterhin von anderen politischen Gruppierungen ab. Der Grundsatz „Die Kandidatur für eine Partei oder konkurrierende Wählergruppe ist mit der Mitgliedschaft in der ‚Bürgeraktion Hilden‘ nicht vereinbar.“ (§ 3 der Satzung) gilt daher unverändert.