Archiv für den Tag: 5. Juli 2013

Auf ein Neues!

Bürgeranhörung zur Zukunft des „Reichshofgeländes“

Die Stadt lädt zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änderung (VEP Nr. 13) am Donnerstag, 11. Juli 2013, ab 18 Uhr ins Bürgerhaus Mittelstraße 40 (Ratssaal), ein.

Das Plangebiet befindet sich im Besitz der katholischen Kirchengemeinde St. Jacobus in Hilden. Das „Reichshofgebäude“ sowie die übrigen Gebäude auf dem Gelände der St. Jacobus-Gemeinde werden derzeit durch verschiedene kirchliche Einrichtungen der Gemeinde selbst genutzt bzw. sind für soziokulturelle, gastronomische und Einzelhandelsnutzungen vermietet. In den vergangenen Jahren konnte sich aufgrund des Zustands und des Zuschnitts des „Reichshofgebäudes“ keine adäquate Nutzung einstellen, somit steht ein Großteil des Gebäudes leer bzw. ist untergenutzt.

Die Kirchengemeinde möchte ihre Nutzungen neu organisieren, besser zusammenfassen und hat aus diesem Grund im Jahr 2012 ein erneutes Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Dieses hatte zum Ziel, Ideen für eine Neunutzung des Areals, für eine städtebauliche Neugestaltung des Bereichs und für ein neues Gemeindezentrum zu sammeln.

Für die Pfarrgemeinde bietet die Realisierung des Projektes die Chance, ein Gemeindezentrum mit niederschwelligen Begegnungs-, Beratungs- und Versammlungsangeboten inkl. eines Pastoralbüros zu erhalten, welches den veränderten pastoralen Ansprüchen gerecht wird.

Ziel ist es, möglichst schnell ein in die Kirchengemeinde und die Öffentlichkeit ausstrahlendes Pfarrzentrum zu errichten, aber auch das Areal rund um die Kirche St. Jacobus nicht nur durch Gebäude, sondern auch durch gut gestaltete Freiflächen aufzuwerten. In diesem Zusammenhang ist der Vorplatz der Kirche nördlich der Mittelstraße bei Umsetzung des Vorhabens neu zu gestalten. Es ist geplant, den Bibliotheksanbau an der Südseite zu entfernen, um hier eine Platzaufweitung und Begegnungsflächen zu schaffen.

Ferner soll die städtebaulich unbefriedigende Situation im Bereich des Stadteingangs an der Mühlenstraße/Hochdahler Straße durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes neu geordnet und aufgewertet werden. Hier ist die Realisierung eines urbanen Wohnquartiers im direkten Anschluss an die Hildener Innenstadt geplant. Die vorgesehene Wohnnutzung knüpft unmittelbar an die vorhandene Wohnnutzung nördlich der Mühlenstraße an und ergänzt diese längs der Hochdahler Straße.

Das bestehende Planungsrecht mit den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen und Baugebieten ermöglicht nicht die Umsetzung des ausgewählten Entwurfs aus dem Einladungswettbewerb.

Um diese von allen Beteiligten gewünschte Umsetzung des geplanten Vorhabens zu ermöglichen, ist die Stadt Hilden bereit, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 73A in Teilen zu ändern und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änderung (VEP Nr. 13) aufzustellen.

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan soll auf Grundlage des Baugesetzbuches die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante und oben dargestellte Entwicklung schaffen.

Steht Existenz der Ferdinand-Lieven-Schule auf dem Spiel?

Land plant Neufassung der Verordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen

Das Landeskabinett hat die von Schulministerin Sylvia Löhrmann geplante Überarbeitung der Verordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen beschlossen. Vorgesehen ist eine Verordnung, die als untergesetzliche Regelung zeitnah mit der Verabschiedung des Gesetzes zur schulischen Inklusion erlassen werden soll.

Mit der neuen Verordnung reagiert das Schulministerium auch auf den Bericht des Landesrechnungshofes zu Förderschulen. Dieser kritisierte unter anderem, dass „ein nicht unerheblicher Teil der Schulen […] nach der maßgeblichen Verordnung über die Mindestgrößen zu klein“ sei.

Ministerin Löhrmann: „Wie alle anderen Schulen müssen auch Förderschulen eine Schülerzahl haben, die einen geordneten Schulbetrieb gewährleistet. Dies gebietet der demografische Wandel und der Willen der Eltern, die für ihr Kind den Besuch einer allgemeinen Schule bevorzugen.“

Die Mindestgrößen der Förderschulen werden in der Verordnung unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen neu bestimmt. Die Regelungen zum Inkrafttreten der Verordnung geben den Gemeinden und Kreisen als Schulträger ausreichend Zeit, die notwendigen schulorganisatorischen Beschlüsse zu fassen.

Ministerin Löhrmann: „Uns ist wichtig, dass die Schulträger frühzeitig Anhaltspunkte für ihre künftige Planung haben.“

Die Einhaltung der neuen Mindestgrößen wird vor allem Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen betreffen, zu denen unter anderem die städtische „Ferdinand-Lieven-Schule“ gehört. Die Mindestschülerzahl einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen soll 144 betragen, wenn sie Primarstufe und Sekundarstufe I umfasst und – neu – 112 wenn sie nur in der Sekundarstufe I geführt wird.

Die bisherige Ausnahmeregelung, die eine Unterschreitung der Mindestgrößen um bis zur Hälfte erlaubt, wird im Sinne der Sicherung der pädagogischen Qualität und der angemessenen Lehrerversorgung entfallen.

Nicht jeder Schulstandort, der unter die Mindestgröße fällt, muss geschlossen werden. Durch Zusammenlegung von Schulen, Schulen an Teilstandorten und Verbundschulen können die Gemeinden und Kreise als Schulträger ihr Schulangebot sinnvoll und effizient organisieren.

Alkenings verhinderrn

Ein Vorschlag

Mit der Ankündigung der Bürgermeisterkandidatur der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Birgit Alkenings besteht die reale Möglichkeit bzw. Gefahr, dass diese Repräsentantin einer nur sehr eingeschränkt dialog- und kompromissfähigen SPD, die sich besser auf Intrigen als auf fairen Interessenausgleich versteht, Chefin dieser Stadtverwaltung wird.

Eine von Birgit Alkenings geführte Stadtverwaltung würde nicht Pluralismus fördern, sondern Parteiinteressen bedienen – wenn auch garniert als Dienst am Gemeinwohl.  So wenig wie Birgit Alkenings und ihre SPD in den vergangenen Jahren zu einem Mindestmaß an Fairness im Umgang mit allen demokratischen Kräften im Rat gefunden haben, so wenig wird eine Bürgermeisterin Alkenings, gestützt und gestärkt durch das Wählervotum, sich als Moderatorin unterschiedlicher Interessen verstehen.

Diese Bürgermeisterin würde die SPD endgültig zur „Staatspartei“ in Hilden machen und administrativ, gestützt auf eine willfährige Ratsmehrheit, „durchregieren“. Davon abweichende Interessen würden untergepflügt.

Wem davor nicht bange ist, der sollte nicht weiterlesen.

Unter den nicht unwahrscheinlichen Voraussetzungen, dass a) die CDU keine kompetente Alternative dazu anbieten kann und dass b) die FDP mit einer eigenen Kandidatur das Anti-SPD-Lager bewusst schwächen wird, um nach der Wahl dafür von einer SPD-geführten Ratsmehrheit mit dem 1. Vizebürgermeisterposten  und einem sitzungsgeldträchtigen Vorsitz im Aufsichtsrat einer städtischen GmbH belohnt zu werden, gäbe es nur eine realistische Möglichkeit, um eine Bürgermeisterin Birgit Alkenings zu verhindern:

Die Gegenkandidatur einer kompetenten Person, die Aussicht hat, in die Stichwahl zu kommen.

Es sollte allen Beteiligten klar sein, dass ein idealer Kandidat nicht vom Himmel fällt. Ferner sollte so viel Realismus vorhanden sein zu erkennen, dass jeder Versuch zum Scheitern verurteilt wäre, die Bürgermeisterkandidatur einer politisch eindeutig verorteten Person durchzusetzen.

Wer Birgit Alkenings verhindern will, der muss zu ihr eine wählbare Alternative aufbauen, die sich bis ins Lager der SPD hinein Respekt, wenn nicht sogar Anerkennung erworben hat. Es muss darum gehen, eine Person für die Bürgermeisterkandidatur zu gewinnen, die in die Stichwahl kommen wird. Nach Lage der Dinge verfügen weder die Wählergemeinschaften noch die FL und leider auch nicht die CDU über eine Person dieses Formats.

Es gibt nur einen Kandidaten, der die realistische Chance hätte, in die Stichwahl zu kommen und diese auch gegen Birgit Alkenings klar zu gewinnen – der Beigeordnete Reinhard Gatzke.

Reinhard Gatzke hat gegenüber Birgit Alkenings  mindestens einen unschätzbaren Vorteil, der ihn zur wählbaren Alternative machen würde: Er hat in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass er dialogfähig ist, und zwar nicht nur in eine Richtung.

Gatzke ist flexibel und stets darum bemüht, möglichst alle politischen Kräfte einzubinden – im Gegensatz zu Birgit Alkenings. Unter einem Bürgermeister Gatzke wäre die Stadtverwaltung ein Dienstleister für alle – unter Birgit Alkenings wäre das Rathaus am Gängelband der SPD.

Es müsste also zunächst ganz realpolitisch und ergebnisoffen ausgelotet werden, ob ein solches Bündnis für einen gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten möglich wäre. Als stärkste, erfahrenste und politisch aktivste unabhängige Kraft im Rat sollte die „Bürgeraktion“ der dUH, FL und auch der CDU ein Gespräch über eine gemeinsame Bürgermeisterkandidatur anbieten, und zwar ohne Vorbedingungen und Vorfestlegungen.

Das Gesprächsangebot in Richtung der CDU könnte dazu beitragen, dass sich innerhalb der CDU die Kräfte regen, die sich mit der blinden Unterordnung der Partei und Fraktion unter die SPD nicht abfinden wollen. Und für den Fall, dass die CDU sich nicht nur keinen Millimeter bewegt, sondern auf das Gesprächsangebot nicht reagiert, um Frau Buschmanns Karriere als Beigeordnete in Hilden nicht zu gefährden, wäre das auch eine erwünschte Klarstellung.

Es müsste darum gehen, auch dUH und FL auf den Zahn zu fühlen, um herauszufinden, ob diese politischen Kräfte wirklich ein Interesse daran haben, den erneuten Durchmarsch der SPD zu verhindern.

Wer sich von vornherein dem Gespräch über eine gemeinsame Bürgermeisterkandidatur verweigert, der spielt objektiv das Spiel der SPD, auch wenn er sich noch so unabhängig gibt. Auch diese Klarstellung würde den Einsatz lohnen.

Um es etwas pointierter auszudrücken: Wer Birgit Alkenings als Bürgermeisterin verhindern will, der hat nur einen Schuss. Nicht mehr. Aber auch nicht weniger!