Archiv für den Tag: 9. Juli 2013

Bürgeraktion: Reffgen als Fraktionsvorsitzender bestätigt

Sabine Kittel zur Stellvertreterin gewählt

Turnusgemäß hat die Fraktion der „Bürgeraktion“ ihren Fraktionsvorstand für ein Jahr bestimmt.

Im Amt bestätigt wurde Ludger Reffgen. An seine Seite, als Stellvertreterin, wählten die 13 anwesenden stimmberechtigten Rats- und Ausschussmitglieder Sabine Kittel. Sie ersetzt Birgit Behner, die nicht wieder kandidierte.

Der neue Fraktionsvorstand wurde ohne Gegenstimme gewählt.

Die „Schlüsselfrage“

Ratsmitglied oder Privatperson?

Das Medienecho auf den Aufruf von Ratsmitglied Dr. Christina Krasemann-Sharma, eine „Allianz für Hilden“ zu bilden, hat eines deutlich gemacht: Ob man diesen verquasten, eher schlichten, inhaltsarmen Text nun als Eigenschöpfung oder als Plagiat bezeichnet – sowohl die Tages- als auch die Wochenblätter haben die Kontaktperson unmittelbar mit der „Bürgeraktion“ in Verbindung gebracht.

Das mag die „Verfasserin“ nicht beabsichtigt haben, es mag ihr sogar ferngelegen haben, die „Bürgeraktion“, auf deren Liste sie 2009 in den Rat eingezogen ist, beim Aufruf zu einer „Allianz für Hilden“ ins Spiel zu bringen. Aber so viel Naivität hätte man einer früheren Bürgermeisterkandidatin und Fraktionsvorsitzenden doch nicht zugetraut.

Konnte Frau Dr. Krasemann-Sharma im Ernst erwarten, dass man ihr abnimmt, nur als „Privatperson“ für eine „Allianz für Hilden“ zu werben? Wer im Rat der Stadt sitzt, der ist eine „öffentliche Person“. Wér sein Ratsmandat nicht als Einzelbewerber, sondern als Kandidat einer Partei oder Wählergemeinschaft errungen hat, der wird dieser Partei/Wählergemeinschaft zugerechnet.

Wie sehr dieser Status auch Privates erfasst, das wurde vor wenigen Wochen deutlich, als staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen ein Ratsmitglied bekannt wurden. Ausnahmslos alle lokalen Veröffentlichungen enthielten den Hinweis auf die Fraktionszugehörigkeit dieser Person. Und sollte es zur Anklage kommen, wird sich das Szenario wiederholen.

Vor diesem Hintergrund war es naiv von Frau Dr. Krasemann-Sharma anzunehmen, es könnte gelingen, sie mit einer „Allianz für Hilden“ zu verbinden, ohne dabei zugleich die Wählergemeinschaft bzw. die Ratsfraktion ins Spiel zu bringen, der sie (noch?) angehört.

Dass der BA-Fraktionsvorsitzende Reffgen daraufhin von seiner Fraktionskollegin erwartete, diesen Eindruck zu korrigieren, ist nur allzu verständlich. Frau Dr. Krasemann-Sharmas gewundene „Klarstellung“ rückte alles nur noch stärker ins Zwielicht. Absicht oder Zufall?

Über die Sinnhaftigkeit einer „Allianz für Hilden“ hat hildenBLOG an anderer Stelle reflektiert. In der gegenwärtigen Verfassung gleicht dieses Gebilde eher einer Dame ohne Unterleib als einer realen Alternative zur politischen Palette in Hilden.

Was uns interessiert und bewegt, das ist die Antwort auf die Frage: Wie geht man in der „Bürgeraktion“ jetzt mit Frau Dr. Krasemann-Sharma um? Legt man an ihr Verhalten die Messlatte an, die sie im Frühjahr 2012 gelegt hat, als sie Ex-BA-Ratsmitglied Udo Weinrich das eMail-Konto sperren ließ und von ihm die Rückgabe des Schlüssels der Geschäftsstelle verlangte?

Weinrichs „Vergehen“ hatte darin bestanden, sich auf Landesebene für die „Piraten“ interessiert zu haben. Da Frau Dr. Krasemann-Sharma es vorzog, darüber nicht mit dem Angeschuldigten zu sprechen, konnte sie Weinrichs Antwort nicht hören: „Ich tat es als Privatperson…!“

Nicht jeder kann sich bei einer „Allianz“ rückversichern…

Städtische GmbH schafft neue Aufsichtsratsposten

Aber eine überflüssige Kommission“ wird nicht abgeschafft

Nach dem Erwerb von 37,7% der noch im Besitz der WestLB-Nachfolgeorganisation befindlichen „GkA Grundstücksgesellschaft“ durch die Stadt würde Hilden an dieser GmbH zu 89,7% beteiligt sein. Der Rat soll am 10. Juli 2013 auch einem neuen Gesellschaftsvertrag zu stimmen.

Die neue „GkA Grundstücksgesellschaft“ soll einen neunköpfigen Aufsichtsrat bekommen, der seinen Mitgliedern nicht einmal das Recht einräumt, eine Aufsichtsratssitzung beantragen und durchsetzen zu können.

Der „alten“ GkA, die am kommenden Mittwoch zu Grabe getragen werden soll, hatte der Rat eine sogenannte „GkA-Beratungskommission“ zur Seite gestellt. Dazu heißt es im Ratsinformationssystem“ der Stadt völlig richtig:

„Die GkA-Beratungskommission ist ein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung. Seine Aufgabe ist es, über die Verwendung von gewerblichen Grundstücken der Stadt zu beraten.“

Nach der Kommunalwahl 2009 hatte der Rat in seiner ersten Sitzung die „GkA-Kommission“ unter Bezugnahme auf die Gemeindeordnung NW als Ratsausschuss gebildet. Sie unterliegt damit den verfahrensrechtlichen Bestimmungen der nordrhein-westfälischen Kommunalverfassung.

Würde in Hilden die Gemeindeordnung gelten und nicht durch das „Hildener Landrecht“ ersetzt worden sein, dessen Auslegung das alleinige Privileg des Bürgermeisters und seiner SPD ist, dann würde der Rat in seiner Sitzung am 10. Juli 2013 mit der Wahl eines GkA-Aufsichtsrats zugleich auch die Auflösung der nun überflüssig gewordenen „GkA-Beratungskommission“ beschließen.

Warum ist diese Selbstverständlichkeit nicht beabsichtigt? Laut Gemeindeordnung hätte die Auflösung eines Ausschusses zwingend zur Folge, dass das Verfahren über die Verteilung der Ausschussvorsitze neu aufgerollt werden müsste. Das würde bedeuten, dass die während der Wahlperiode geschrumpften Fraktionen CDU und FDP auf ein paar Pöstchen verzichten müssten.

Und das darf nicht sein!