Archiv für den Tag: 12. Juli 2013

Giesenheide: Nachträgliche Bebauungsplanänderung

Rat segnet Verletzung des Baugesetzbuches ab

Eigentlich wäre es rechtlich geboten gewesen, die Öffentlichkeit erst über eine beabsichtigte Bebauungsplanänderung zu informieren, anschließend das neue Bauplanungsrecht zu schaffen und danach erst die Bagger anrollen zu lassen.

Doch in Hilden werden erst Investorenwünsche bedient und danach die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. So geschehen im Bereich des Bebauungsplans 232 („Giesenheide“), der in Hildens Kommunalpolitik eine einzigartige Misserfolgsstory darstellt – nach einem Drehbuch von Rosa-Grün aus dem Jahre 1995.

Am vergangenen Mittwoch (10. Juli 2013) segnete der Rat mehrheitlich den bereits vollzogenen Ausbau einer neugeplanten Erschließungsstraße in der „Giesenheide“ ab. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 232 ist die bereits fertiggestellte Straße abgesegnet worden.

„Auch wenn sich die Stadt – aus welchen Motiven heraus auch immer – veranlasst sah, einem potentiellen Investor im vorauseilenden Eifer eine maßgeschneiderte Erschließung sicherzustellen, liefert dies keine Begründung dafür, die Öffentlichkeit erst nach Fertigstellung der Bauarbeiten über das Vorhaben zu informieren“, so der BUND-Hilden in einer Stellungahme.

Nicht nur rechtlich höchst fragwürdig, sondern auch noch völlig sinnlos ist das Vorgehen der Stadt gewesen, denn der potenzielle Investor, für den das Rathaus und jetzt auch die Ratsmehrheit das Baugesetzbuch ignoriert haben, ist längst abgesprungen.

Der BUND hat Recht und irrt zugleich, wenn er verlangt, „dass sich gerade eine an Recht und Gesetz gebundene Stadtverwaltung an gesetzliche Vorgaben halten sollte.“ Warum sollte die Bauverwaltung sich ans Gesetz halten, wenn der Rat nachträglich doch alles genehmigt?

Erstaunen löst auch die Ankündigung des BUND aus, keine Klage gegen die Stadt einzureichen. Offenbar sitzt man bequem im warmen Schoß einer Rathaus-SPD, die sich mit ihrem verbalen Bekenntnis gegen die CO-Pipeline einen inneren Burgfrieden erkauft hat.

„Jueck“-Grundstück erneut unterm Hammer

Chance für Mehrgenerationen-Wohnhaus?

„Das Jueck steht wieder zum Verkauf“, meldet die „Rheinische Post“, Lokalausgabe Hilden, heute. Verhandlungsbasis ist ein Kaufpreis von 390.000 EUR, wie der Homepage der Stadt Hilden zu entnehmen ist.

Gebäude und Grundstück des ehemaligen und einzigen innerstädtischen Jugendtreffs waren von SPD, CDU und FDP an Rolf Schnatenberg verkauft worden, der dafür angeblich 362.000 EUR auf den Tisch gelegt hatte. Der stolze neue Besitzer des rd. 775 Quadratmeter großen Grundstücks scheint kalte Füße bekommen zu haben und ist abgesprungen.

Schnatenberg, dem nicht nur als Vorsitzender des Fördervereins der freiwilligen Feuerwehr beste Kontakte zum Rathaus nachgesagt werden, hatte den Zuschlag bekommen, obwohl er weniger geboten haben soll als ein Mitbewerber.

Der Verkauf des „Jueck“-Grundstücks wurde und wird öffentlich mit der Notwendigkeit begründet, im Dezernat des Beigeordneten Gatzke so etwas wie Sparbemühungen zu demonstrieren. Dabei wird unterschlagen, dass die beim „Jueck“ durch Unterlassung entstandenen Instandhaltungs- und Sanierungskosten in Höhe von rd. 325.000 EUR im Haushalt als Aufwand („Sonderabschreibung“) zu buchen sind und den Verkaufserlös schmälern.

Zugleich kommt hinzu, dass von nachhaltigen Einsparungen beim Beigeordneten Gatzke nicht die Rede sein kann. Erinnert sei nur an die Dringlichkeitsentscheidung des Rates, 650.000 EUR für zwanzig neue Kita-Plätze zu bewilligen.

Selbstverständlich wäre es der Stadt bzw. der Ratsmehrheit möglich, das „Jueck“-Grundstück nicht für alle Zeiten zu verkaufen, sondern der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zur Verfügung zu stellen.

Die WGH könnte dort für relativ wenig Geld seniorengerechte Mietwohnungen oder ein Mehrgenerationenhaus bauen lassen. Die Grundstücksübertragung an die WGH würde relativ geringe Mieten möglich machen.

Stadt muss Anwohner nicht gezielt einladen

Aus der Bürgeranhörung zum „Reichshof-Gelände“

In der Bürgeranhörung zum Bebauungsplan 73A für den Bereich Mühlenstraße,
Hochdahler Straße, Mittelstraße (Reichshof-Areal) haben die trotz Einladungspanne erschienenen Bürger/innen gelernt, dass die Stadt gar nicht verpflichtet ist, die Anwohner per Wurfsendung einzuladen, Pressemitteilung und Nachricht im Internet reichen völlig aus.

Aus unerfindlichen Gründen hat der Vertreter der Stadt, Lutz Groll, gleichwohl einen „Fehler“ zugegeben.

Hilden sei im Gegensatz zu anderen Städten ausgesprochen bürgerfreundlich, sagte der wahre Planungsamtsleiter, Jan Roth, Geschäftsführer der „ISR Stadt und Raum GmbH & Co.KG“ aus Haan. Er ersetzte den Planungsamtsleiter der Stadt Hilden, Peter Stuhlträger, der sowohl als Kirchenvorstandsmitglied (Projektleitung) als auch als Chef der städtischen Genehmigungsbehörde an diesem Projekt beteiligt ist.

Hilden – Stadt der kurzen Wege.

An der Zu- und Ausfahrt der geplanten Tiefgarage kann angeblich nichts verändert werden.

Der vor drei Jahren zwischen dem Geschäftsführer der „Reichshof Hilden GmbH“ und Anwohnern gefundene Kompromiss der verkehrlichen Erschließung hat angeblich auch für den neuen Bebauungsplan Gültigkeit: Die private Tiefgarage des neuen Gebäudes soll über die Hochdahler Straße angefahren und über die Mühlenstraße verlassen werden.

Ob sich die Situation bezüglich des Pkw-Verkehrs in der Mühlenstraße in den letzten drei Jahren verändert bzw. verschärft hat, wird nicht untersucht.

Wie der Baustellenverkehr abgewickelt worden soll, ist noch nicht endgültig festgelegt. Wahrscheinlich soll die Verkehrsführung über die Hochdahler- und über die Mittelstraße erfolgen.