Archiv für den Monat: August 2013

Wer Wasser spart, schädigt das Kanalnetz!

Stadtwerke betreiben Volksverdummung

Jetzt wissen es alle, die umweltbewusst sind und Wasser sparen: Sie sind schuld daran, dass sich im Kanalnetz in der Stadt Ablagerungen bilden, deren Beseitigung Kosten verursacht.

Denn – so lautet die Klage der völlig uneigennützig tätigen, einstmals zu 100 % kommunalen Stadtwerke – : Die  Hildener verschwenden weniger Trinkwasser und deshalb werden die Abwasserkanäle nicht gut durchgespült!

Die unausgesprochenen Folgebotschaften lauten: Wenn das Kanalnetz reparaturanfälliger wird, dann liegt es am gesunkenen Wasserverbrauch! Wer Wasser spart, schädigt das Kanalnetz!

Wenden wir uns den Fakten zu:

Das Wasserleitungs- und Kanalnetz ist einem reichen Angebot und einer hohen Nachfrage angepasst. Und darin liegt das Problem bei stark sinkendem Verbrauch. Fließt zu wenig durch die Leitungsrohre, steht das Wasser in ihnen, mit der Gefahr, dass es verkeimt.

Betriebswirtschaftlich bedeutet das für die Stadtwerke:  Die Kosten, die sie als kommunaler Ver- und Entsorger zu tragen haben, sind nur wenig variabel. Mit sinkendem Verbrauch steigt also der Wasserpreis je Kubikmeter, was einen weiteren Anreiz zum Wassersparen bedeutet.

Aus dieser Spirale gibt es nur dann einen Ausweg, wenn die Stadt anfängt, ihre Infrastruktur an den tatsächlichen Gegebenheiten, wie der Bevölkerungszahl, auszurichten. Es müsste also mehr investiert werden, um die Leitungsnetze dem verminderten Verbrauch anzupassen, also vor allem die Rohrdurchmesser zu vermindern.

Es müsste also investiert werden…

Doch Hilden, der so reichen Stadt, die sich ihrer tollen Standards rühmt und deren Ratsmitglieder lieber für millionenteure Dreifach-Sporthallen stimmen als sich um den Zustand des städtischen Kanalnetzes zu kümmern, fehlt das Geld.

Man mag es kaum glauben, aber Hildens Stadtkämmerer Klausgrete hatte bereits in seinem Haushaltsentwurf 2010 mitgeteilt, die Investiti­onen zur Substanzerhaltung der Stadtentwässerung würden „absehbar (…) zukünftig anstei­gen“.

Auch im Haushaltsentwurf 2013 fand sich diese Standardformulierung wieder, ergänzt um den Hinweis: „Grundlage für diese Angabe sind die Auswertungen der Kanalnetzuntersuchun­gen, die Altersstruktur des Netzes und die Reinvestitionsquo­ten in der Vergangenheit.“

Die in 2006 von der Stadtverwaltung vorgestellte „Mach­barkeitsstudie Stadt­entwässerung Hilden“ bezifferte den sofortigen Investitionsbedarf beim städtischen Kanalnetz mit 18 Millionen €.

Die Stadtverwaltung hat öffentlich erklärt, mehr als 57 Millionen EUR würden für die Stadtent­wässerung benötigt. Laut „Generalentwässerungsplanung der Stadt Hilden“ – eine Sitzungsvorlage, die alle Fraktionen „zur Kenntnis genommen“ und anschließend vergessen haben – soll sich die Realisierung der Maßnahmen auf bis zu 25 Jahre erstre­cken.

Dieses entspricht „einer jährlichen Investition von 2,3 bis 2,8 Mill. €. In der Mehrjahresfinanzplanung 2011 bis 2014 sind aktuell durchschnittlich 2 Mill. € vorge­sehen“ – so der Bürgermeister in einer Sitzungsvorlage.

Aber: In keinem Jahr der Fi­nanzplanung 2013 bis 2016 wird diese Mindestinvestitionssumme von 2,3 Mio. € erreicht!

Das im Juli 2012 vom Rat beschlossene Abwasserbeseitigungskonzept enthält zu den Kosten folgende Feststellung:

„Zur Umsetzung der ausgewiesenen Maßnahmen sind in den kommenden sechs Jahren (2012 – 2017) Investitionskosten von ca. 15 Mio. € vorgeschätzt worden. (…) In den weiteren Jahren 2017 – 2023 ist mit weiteren Investitionen in Höhe von ca. 23 Mio. € zu rechnen. Zeitpunkt und Kosten der Umsetzung können derzeit jedoch nur abge­schätzt werden.“

Diese Beträge fehlen in der städtischen Finanzplanung. Ein Bürgerantrag zum Haushalt 2013, diese Summen in die Finanzplanung einzustellen, wurde abgelehnt.

Übrigens: Wassersparen bedeutet in der Regel auch Energiesparen – insbesondere, wenn es sich um Warmwasser handelt. Zudem kostet es Energie, das Wasser zu reinigen. Kläranlagen sind die größten Stromverbraucher einer Kommune.

Darüber schweigen die „Stadtwerke“ sich aus. Und die „Rheinische Post“ fragt auch nicht nach.

„Wassersparen schadet den Leitungen“ (Rheinische Post, 15.08.2013)

„Keinen Kommentar!“

Aber CDU-Stadtverbandsvorsitzender will „Stellung beziehen“

Seit achtzehn Monaten heißt der Vorsitzende des CDU-Stadtverbands Jörg Brandenburg. Im Januar 2012 wurde er von 44 der gerade einmal 56 zur Versammlung erschienenen CDU-Mitglieder gewählt. Ohne Gegenkandidaten und nachdem der Vorsitz mehr als fünfzehn Monate vakant gewesen war!

Seitdem hatte man nichts mehr vom CDU-Vorsitzenden gehört. So war es ja auch gewollt, denn CDU-Vorsitzende mit eigener Meinung amtieren selten die volle Wahlperiode. Mancher schafft es gerade einmal, für acht Minuten diesen Posten zu besetzen.

Jetzt ist Jörg Brandenburg von der „RP“ aus Versenkung geholt und mit einem handzahmen Interview belohnt worden. Der „RP“ ist es zu verdanken, dass Herr Brandenburg in diesem „Redaktionsgespräch“ enthüllt hat, warum er achtzehn Monate lang in Hilden nicht zu sehen war:

Der CDU-Vorsitzende ist nämlich „mit seiner Familie in eines der neuen Häuser an der Ecke zur Heiligenstraße gezogen – und erhofft sich nun mehr Präsenz in der Stadt als bisher sowie kürzere Wege zu den Bürgern.“

Hilden ist ja auch eine Metropole, und es lag offenbar an der eher ungünstigen Lage der bisherigen Wohnung der Familie Brandenburg, dass vom CDU-Chef bis heute wenig zu sehen war. Wie gut für die CDU, dass ihr Vorsitzender nicht am Stadtrand wohnt wie die Familie Schlottmann!

Und offensichtlich völlig unbemerkt von der „RP“ muss sich „in den vergangenen Wochen“ etwas völlig Unerhörtes in Hilden ereignet haben: Glaubt man dem CDU-Vorsitzenden, dann ist seine Partei „auf die Bürger zugegangen“. Und sie habe dafür „viel positive Resonanz bekommen.“

Soviel Bürgernähe scheint den CDU-Vorsitzenden geradezu beflügelt haben, denn er steht mit seiner Partei auf Markt, um „Stimmen zu sammeln und per Fragebogen herauszufinden, was dem Hildener wichtig ist.“ (Man darf wohl unterstellen, dass ihn auch die Meinung der Hildenerinnen interessiert.)

Welche Stimmen Herr Brandenburg auf dem Markt sammeln will, sofern er sie nicht hört, bleibt (noch) sein Geheimnis. Aber dass die CDU, die ja mal die größte und jahrzehntelang die „regierende“ Partei in Hilden war, Fragebogen benötigt, um die Meinung der Menschen in dieser Stadt zu erfahren, reduziert sie auf das Niveau der – Piraten.

Jörg Brandenburg begibt sich aber auch auf vermintes Gelände. Und dabei kann man ihm den Mut nicht absprechen. Er kündigt an, dass die CDU „künftig stärker Stellung beziehen wird.“ Damit gibt der CDU-Chef ja nicht nur zu, dass es mit klaren politischen Aussagen seiner Partei bis heute nichts gewesen ist. Wenn er seine Ankündigung ernst meint, dann riskiert Brandenburg den Konflikt mit der Fraktion.

Denn die CDU-Fraktion in Hilden hat keine eigenen politischen Ziele, die denen der SPD widersprechen. Und solange die SPD bei einem Thema geschwiegen hat, wird die CDU-Fraktionsführung keinen CDU-Vorsitzenden mit einer eigenen Meinung tolerieren. Das wird Herr Brandenburg auch noch lernen.

Doch obwohl er freudig verkündet, dass „auch untereinander mehr gesprochen“ werde, fällt ihm zum Rücktritt seines Schriftführers nur ein, dieser habe doch dem Vorstand angehört und „hätte sich selbst entsprechend einbringen können.“ War bzw. ist Jörg Brandenburg mit der vom Zurückgetretenen kritisierten Leistung des CDU-Vorstands denn zufrieden?

Und obwohl der CDU-Vorsitzende verspricht, Stellung zu beziehen und obwohl er behauptet, auch das Thema „Kommunikation“ bewege ihn, gibt er zum Rechtsstreit zwischen seinem Stellvertreter und der diesem unterlegenen Ratsfrau Schlottmann „keinen Kommentar“ ab. Sein Versprechen, „ein kollektives Schweigen“ werde es nicht mehr geben, ist also bloße Rhetorik.

Zwar sei es „auch wichtig, Zeichen zu setzen. Klar zu sagen: So etwas wollen wir bei uns nicht haben„, aber dieses Bekenntnis zur eindeutigen und deutlichen Stellungnahme macht selbstverständlich vor der eigenen Partei Halt. Zuviel Offenheit und Transparenz würde ihm den Vorstandsposten kosten.

Mit Blick auf die Kommunalwahl kritisiert Brandenburg die dUH-Nachfolgeorganisation mit der für einen Hildener CDU-Vorsitzenden erstaunlich dreisten rhetorischen Frage: „Wie sollen Menschen an einem Strang ziehen, die von sich immer gegenseitig behauptet haben, niemals miteinander arbeiten zu wollen?“

Was wohl sein Stellvertreter Gregor Späte und Ratsfrau Claudia Schlottmann dazu sagen würden?

Link zum Artikel in der RP-Hilden:

„Die neue Allianz wird bald zerbrechen.“

Rot-Grün und FDP bitten zur Kasse

Kompromiss im Landtag ist Würgeschlinge für Kommunen

Der so genannte „Stärkungspakt“ geht auf einen Kompromiss zwischen der alten, rosa-grünen Minderheitsregierung und der FDP zurück. Man hatte sich noch vor der Landtagswahl auf einen faulen Kompromiss geeinigt, der die endgültige Regelung offenließ:

Die Finanzierung der insgesamt 3,5 Mrd. EUR für den Stärkungspakt, an der die Kommunen zu 22% beteiligt worden sind, sollte ab 2014 bis 2020 „nach Maßgabe der jeweiligen Ge­meindefinanzierungs­gesetze“ geregelt werden. Nur aufgrund dieser unverbindlichen Aussage konnte die rosa-grüne Minderheitsregierung für dieses Gesetz im Landtag eine Mehrheit sichern.

An der Finanzierung des so genannten „Stärkungspakts Kommunalfinanzen“ zugunsten der NRW-Pleitekommunen, die sich zumeist einer langjährigen SPD-Herrschaft erfreuten, werden die Städte und Gemeinden aber nicht nur durch die Umlage beteiligt, die jetzt einigen Kämmerern sauer aufstößt.

Von der gesamten, den Kommunen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes Jahr für Jahr zur Verfügung gestellte Finanzmasse werden von 2013 bis 2020 jährlich rd. 115 Millionen EUR abgezogen. Das nennt man den „Vorwegabzug“. Dazu kommen dann von 2014 bis 2020 Mehrbelastungen von jährlich rd. 182 Millionen EUR als Folge der  Umlage für den „Stärkungspakt“.

Wenn der NRW-Innenminister den Kommunen jetzt auch noch vorrechnet, die Neuregelegung des „Einheitslastenabrechnungsgesetzes“ entlaste diese in 2013 um rd. 275 Mio. EUR und in den Folgejahren um bis zu 155 Mio. EUR, dann ist das dreist und irreführend:

Denn diese angebliche Entlastung stellt lediglich eine Erstattung bzw. Rückzahlung der Millionen EUR dar, die das Land den NRW-Kommunen widerrechtlich abgeknöpft hatte. Dagegen hatten Städte und Gemeinden ja vor dem Verfassungsgerichtshof NRW erfolgreich geklagt (unter anderem auch Hilden).

Durch die Neuregelung erhalten Städte und Gemeinden in NRW also keinen EUR zusätzlich, sondern lediglich das Geld zurück, das ihnen vom Land auf verfassungswidrige Art und Weise weggenommen worden war.

Zur Erinnerung:

„Milliarden für NRWs Kommunen“ (WDR-online, 08.12.2011)

RP-Hilden: Eine Meinung fehlt…

Bommermann bescheinigt Stadt „solides Wirtschaften“

Hinter der eher langweilig klingenden Überschrift „Soli: Städteübergreifender Widerstand“ hat die RP-Hilden heute erstmals deutlich gemacht, wie sie ab jetzt mit sechs Fraktionen im Rat umzugehen gedenkt: Mindestens eine wird totgeschwiegen und dafür eine andere, die es noch gar nicht gibt, wird hofiert.

Und das geht so: CDU und SPD sind mit jeweils zwei Zitaten dabei, wobei jeweils eines von der hiesigen Fraktionsvorsitzenden stammt, die – im Falle der SPD – als „Bewerberin auf das Bürgermeisteramt“ in Erinnerung gerufen wird.

Für die FDP darf deren stellvertretender Landrat ein Gesetz kritisieren, dem seine Parteifreunde im Landtag zur Mehrheit verholfen hatten. Und für die „Grünen Lokalpolitiker“, deren Freunde im Landtag zu den Urhebern dieser Umlage gehören, darf der hiesige Fraktionsvorsitzende für den Fall des Scheiterns dieses Gesetzes vor einer Völkerwanderung „aus den armen Städten weg und (…) zu uns in den Kreis Mettmann“ warnen.

Nachdem dem Parteienproporz Rechnung so getragen worden ist, wendet die RP-online sich den im Rat vertretenen Wählergemeinschaften zu. Sollte man meinen. Dem ist aber nicht so. Denn von der seit 1999 im Rat vertretenen „Bürgeraktion“ findet sich im Artikel keine Aussage. Da sind wahrscheinlich alle Handy-Netze zusammengebrochen…

Aber, hallo, da ist ja doch einer, den die „RP-Hilden“ nach seiner Meinung gefragt hat. Herr Bommermann, von der RP ohne akademisches Ornat präsentiert, darf reden. Allerdings nicht als Funktions- und Mandatsträger, sondern als „Mitglied der gerade erst gegründeten Wählergemeinschaft“. Hatte die RP ihn per Zufallsgenerator ausgewählt? Man stelle sich vor, die RP hätte ein anderes Mitglied angerufen!

Und Bommermann, der unbestrittene Zaunkönig unter den Wendehälsen, enttäuscht die Erwartungen nicht. Einmal mehr zeigt er, dass er nicht mehr seiner Meinung ist, wenn es ihm sein grenzenloser Opportunismus nahelegt, denn er sagt: „Da wird eine überzogene Solidarität verlangt, und wir werden bestraft für solides Wirtschaften.“

Nanu, Bommermann, der noch im Frühjahr 2013 als dUH-Fraktionschef den Haushaltsplan nebst Finanzplanung von Bürgermeister Thiele im Rat kritisiert und abgelehnt hatte, bescheinigt der Stadtverwaltung auf einmal „solides Wirtschaften“? Ist ihm diese Erkenntnis erst jetzt gekommen oder robbt er sich an die Genossen ran?

EIn Bekenntnis zur Solidarität wäre Bommermann wie ein Anruf zur Weltrevolution vorgekommen. So etwas könnte man von ihm wirklich nicht verlangen.

Dass die RP-Hilden bei dem von ihr befragten „Mitglied der gerade erst gegründeten Wählergemeinschaft“ nicht nachgehakt hat, versteht sich von selbst. Kritischer Journalismus setzt Lust auf Recherche und mindestens ein gutes Gedächtnis voraus.

Wer nicht nachdenkt und nachhakt, dessen Artikel schreiben sich einfach schneller.

Durch Solidaritätsbeitrag keine Kommune überfordern…

Auszüge aus einer Pressemitteilung

Das sagt der Minister:

Zur Solidaritätsumlage werden nur besonders finanzstarke, sogenannte abundante Kommunen herangezogen. Von ihnen sollen jährlich insgesamt 182 Millionen Euro aufgebracht werden. „Die Abundanz ist ein objektives, bewährtes und anerkanntes Kriterium“, stellte Jäger klar. In diesem Jahr müssen die Gemeinden auf rund 23,5 Prozent ihres Steuerkraftüberschusses verzichten. Mehr als drei Viertel des Überschusses bleibt somit in den Kommunen.

Die Solidaritätsumlage wird maximal sieben Jahre lang erhoben, jährlich überprüft und endet im Jahr 2020. „Dieses Vorgehen ist transparent und konsequent. Die Sanierung der kommunalen Haushalte liegt im gemeinsamen Interesse des Landes und aller Kommunen“, betonte Jäger. Besonderen Wert legte der Minister darauf, dass durch den Solidaritätsbeitrag keine Kommune überfordert wird. „Mein Anspruch bleibt, dass der Beitrag leistbar sein muss“, erklärte Jäger. Deshalb werde vorausgesetzt, dass die Steuerkraft der herangezogenen nachhaltig abundanten Städte und Gemeinden nicht nur im aktuellen Haushaltsjahr den Finanzbedarf übersteigt, sondern die Kommune auch in den vier Vorjahren mindestens zweimal abundant war – also drei Mal in den letzten fünf Jahren.

Über die Solidaritätsumlage der besonders steuerstarken Kommunen werden 22 Prozent der im Stärkungspakt als Konsolidierungshilfe bereitgestellten Mittel finanziert. „Von den geplanten Gesamtkosten des Stärkungspakts Stadtfinanzen trägt das Land mit 3,5 Milliarden Euro den Löwenanteil. Damit geht das Land an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit“, unterstrich Jäger. Insgesamt hat die Landesregierung für die Kommunen mit den Haushalten 2010 bis 2013 rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt.

Darüber hinaus erhalten die Städte und Gemeinden im kommenden Jahr voraussichtlich eine Rekordzuweisung aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 von rund 9,3 Milliarden Euro. Das sind 722 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum GFG 2014 soll im September in den Landtag eingebracht werden. Im kommunalen Finanzausgleich für 2014 werden die aktuellen Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011 zugrunde gelegt. Größere Veränderungen werden durch den sogenannten Demografiefaktor kompensiert. „Dieser ist bereits Bestandteil der Gemeindefinanzierungsgesetze und hat sich bewährt“, sagte Jäger.

Im Rahmen des GFG 2014 verzeichnen über 90 Prozent der Gemeinden in NRW einen Zuwachs in ihrer Finanzkraft. Insgesamt steigt ihre Finanzkraft um 5,6 Prozent. „Ich finde, das ist ein gutes Ergebnis für die kommunale Familie“, betonte Jäger.

Die Kommunen werden im Jahr 2013 außerdem durch die von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Neuregelung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes rückwirkend um rund 275 Millionen Euro entlastet. Auch in den Folgejahren sind jeweils Entlastungen von bis zu 155 Millionen Euro geplant.

Der Kommunalminister lädt die Vertreter aus den Kommunen, die ihren Beitrag zur Solidaritätsumlage leisten sollen, zu Diskussionsrunden ein. In den kommenden Tagen haben diese die Möglichkeit in Neuss, Mettmann, Olpe und Gütersloh mit ihm direkt ins persönliche Gespräch zu kommen. „Ich weiß, dass einzelne der heute vorgestellten Komponenten von Einigen durchaus kritisch gesehen werden. Das habe ich nicht anders erwartet“, erläuterte Ralf Jäger.