Archiv für den Tag: 28. September 2013

Durch Stimmenthaltung zur Mehrheit

„Allianz“ verstärkt die Bauwut

Manchmal, aber nicht immer, kann man durch Flucht in die Stimmenthaltung deutlich machen, dass einem weder die eine noch die andere Alternative gefällt, die zur Abstimmung steht.

Man wäscht seine Hände in Unschuld, lässt seinen Blick im Sitzungssaal über die überraschend dicht besetzte Zuschauertribüne schweifen – und fühlt sich gut. Hat ein reines Gewissen.

Dann gibt es Fälle, in denen man durch eine Stimmenthaltung verhindert, dass es eine Mehrheit GEGEN einen Beschlussvorschlag gibt. Das ist immer dann so, wenn die einfache Mehrheit der Stimmen ausreicht, um einen Antrag durchzubringen

Es wäre sogar theoretisch möglich, im Stadtentwicklungsauschuss einen Bebauungsplan mit einer einzigen Ja-Stimme auf den Weg zu bringen – vorausgesetzt, alle anderen Ausschussmitglieder würden sich in die Stimmenthaltung flüchten.

Flucht in die Stimmenthaltung, wenn es brenzlig werden könnte und man sich alle Möglichkeiten offen halten möchte, war lange Zeit des zweifelhafte Privileg der Grünen gewesen. Jetzt ist die dUH-Nachfolgeorganisation dabei, den Grünen dieses „Alleinstellungsmerkmal“ zu rauben. Und das geht so:

Während man landauf, landauf verkündet, man wolle „die Bauwut begrenzen“  und damit den Eindruck zu erwecken versucht, es sei einem Ernst mit dem Schutz der in Hilden wie Schnee unter der Frühlingssonne verschwindenen Frei- und Grünflächen, betreibt man im Ausschuss mieseste Realpolitik: Man verhindert eine Mehrheit gegen einen schlechten Bebauungsplan.

Das in der Vergangenheit von dUH stets unterstützte Vorhaben, die „Pferdewiese“ im Hildener Süden – zwischen Eisenbahn und Schürmannstraße – mit bis zu 24 Wohnungen zu versiegeln, drohte im Stadtentwicklungsausschuss zu kippen, weil die FDP plötzlich ins Lager der Nein-Sager geschwenkt war.

Mit den Stimmen von FDP (2), Grünen (2), Bürgeraktion (3) und dUH-Nachfolgern (3) (= 10 von 19 Sitzen) hätte es eine Mehrheit gegen diesen Bebauungsplan bzw. gegen den Beschluss über die Erschließungsvariante geben können. Wenn, ja wenn die dUH-Nachfolger sich nicht plötzlich in die Stimmenthaltung geflüchtet hätten.

Durch dieses Manöver, das durch intensive Unterredungen hinter den Kulissen vorbereitet worden war, nachdem das Umschwenken der FDP drohte, die Gefälligkeitsplanung für den Ex-CDU-Ratsherrn und Vermessungsingenieur Jürgen Spelter zunichte zu machen, sicherten die Vertreter der „Allianz“ den offenen Befürwortern der Bebauung (SPD und CDU) die relative Mehrheit.

Jetzt kann die Bebauung der „Pferdewiese“ mit voller Beschleunigung in Angriff genommen werden. Dank einer kollektiven Stimmenthaltung der „Pontius-Pilatus-Fraktion“ um den selbsternannten Freiflächenschützer Friedhelm Burchartz!

Er, wie auch alle anderen in der dUH-Nachfolgeorganisation können, ohne rot zu werden, behaupten, niemals die Hand für diese Planung gehoben zu haben. Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Die ganze Wahrheit über diese besondere Form der Feigheit werden andere verbreiten. Im bald beginnenden Kommunalwahlkampf.

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„Sie predigen Wasser“ (hildenBLOG, 19. September 2013)

Ordnungsgeld gegen Dr. Krasemann-Sharma?

Wir erinnern: Werner Horzella „in action“

In der Ratssitzung am 9. Juli 2008 hatte die Fraktion „die Unabhängigen Hilden“ – nachdem sie kurz zuvor dagegen gestimmt hatte, Hildens Bürger über einen Teilverkauf der Stadtwerke entscheiden zu lassen -, in einer Stellungnahme bedauert, dass

„(…) ausweislich der Rückläufe des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf die Betreiber des Bürgerbegehrens Unterlagen verwendet haben, die auch aus – nichtöffentlichen – Sitzungen und Quellen stammen. Wir bitten den Bürgermeister zu prüfen welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, und das erheben wir zum Antrag.“

Dieser Antrag von Werner Horzella – damals dUH, heute dUH-Nachfolgeorganisation – wurde mit  27 Ja-Stimmen (CDU, SPD, FDP und dUH) gegen 3 Nein-Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (Bürgermeister Scheib) angenommen.

Die BA-Fraktion und Rm. Kleuser/fraktionslos hatten sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

In einer Mitteilungsvorlage vom 28. Oktober 2008 an den Rat hatte Bürgermeister Scheib das Ergebnis mitgeteilt:

„Meine rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes wird vom Landrat (…) geteilt.

Hinsichtlich der möglichen Festsetzung eines Ordnungsgeldes durch den Rat zu Lasten von Frau Dr. Christina Krasemann-Sharma (…) weist der Landrat zu Recht darauf hin, dass eine Manipulation technischer Geräte in Bezug auf Fax- und Absenderkennung problemlos möglich ist. Insofern ist hier eine eindeutige „Beweisführung“ im Sinne einer persönlichen Zuordnung einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nicht möglich.

Ein Ordnungsgeld (…) kann also nicht festgesetzt werden.

Werner Horzellas durchsichtiger und plumper Versuch, u.a. BA-Ratsfrau Dr. Christina Krasemann-Sharma rechtlich zu belangen, war auf der ganzen Linie gescheitert. Menschlich nur allzu verständlich, war seine Reaktion darauf, nachzulesen im Ratsprotokoll:

 „Rm. Horzella/dUH bedauerte sehr, dass (…) nach rechtlicher Auffassung der Kreisverwaltung keine Möglichkeit der Sanktion gegeben ist.“

Bietet er der Christina jetzt wenigstens das Du an?

Für weitere Hintergrundinformationen (bitte anklicken!):
Seiten aus Ratsniederschrift