Archiv für den Tag: 10. Oktober 2013

Informationsfreiheitsgesetz

Kein Thema im Hildener Rathaus 

Vor fast genau zwölf Jahren, am 15. November 2001, hat der Landtag das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen) beschlossen.

Dieses Gesetz gewährt Bürgerinnen und Bürgern einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Verwaltungen vorhanden sind.

Seitdem dürfen nicht mehr nur Verfahrensbeteiligte oder -betroffene Informationen aus behördlichen Akten verlangen, die ein berechtigtes Interesse daran nachweisen können, sondern jedermann, den Akteninhalte interessieren.

Von dieser allgemeinen Regleung gibt es Ausnahmen: personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse privater Firmen oder besondere öffentliche Belange dürfen nicht uneingeschränkt offen gelegt werden. Hier regelt das Gesetz Ausnahmetatbestände und gegebenenfalls muss die Behörde die betroffenen Personen um deren Einwilligung bitten.

Auskunftsberechtigt sind natürliche Personen. Jeder (voll geschäftsfähige) Mensch hat demnach grundsätzlich freien Zugang zu Informationen bei allen öffentlichen Stellen.

Informationen im Sinne dieses Gesetzes sind alle im dienstlichen Zusammenhang erlangten Informationen, die in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform sowie auf sonstigen Informationsträgern vorliegen.

Ein Antrag kann formlos, also mündlich, schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Die Form der Informationsgewährung (zum Beispiel mündliche Auskunft, Einsichtnahme in Akten, Kopie) bestimmt grundsätzlich der Antragsteller/die Antragstellerin.

Gebühren und Auslagen richten sich nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Behörde, also beispielsweise der Stadt Hilden. Die Ablehnung des Antrags ist gebührenfrei. Die Ablehnung ist ist schriftlich zu erteilen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

Gegen die Ablehnung kann man Widersprich einlegen, klagen oder den Landesdatenschutzbeauftragten anrufen.

Soweit einige allgemeine Aussagen zum Informationsfreiheitsgesetz NRW.

Nun versuchen Sie einmal, auf der Homepage der Stadt Hilden auch nur eine einzige, verbindliche Information zu diesem Gesetz bzw. zu diesem Bürgerrecht zu finden!

In Hildens Stadtverwaltung scheint dieses Gesetz unbekannt zu sein. Auf der städtischen Homepage gibt es darauf keinen Hinweis und erst recht keine Hilfestellung für Bürger/innen, die ihr Recht auf Informationen wahrnehmen wollen.

Link zu weiteren Informationen zum Gesetz: