Archiv für den Tag: 5. November 2013

Autorenlesung II

Ralf Isau: „Die Maske des Morpheus”

London 1793: Arian Pratt, Akrobat, Illusionist und Zirkusstar, kann es kaum fassen, als er sich während einer Vorstellung plötzlich im Körper eines geheimnisvollen Fremden wiederfindet – und dieser in seinem! Arian nimmt die Verfolgung auf – und wird selbst zum Gejagten.

Doch der Junge lässt sich nicht einschüchtern: Er will wissen, wer hinter dem mysteriösen Tausch steckt – und er möchte seinen Körper zurück! Zusammen mit der jungen Mira macht er sich auf eine abenteuerliche Reise und kommt einem grausamen Geheimnis auf die Spur.

Fantastische Erzählungen begeisterten Ralf Isau schon früh, aber sein Interesse für Naturwissenschaft und Technik führte ihn zunächst in die Informatik. 2002 hängte er die Informatik an den Nagel und widmet sich seitdem ganz der Schriftstellerei.

Inzwischen gilt Ralf Isau als einer der großen fantastischen Autoren Deutschlands. Er hat über 35 Bücher veröffentlicht, seine Werke wurden in fünfzehn Sprachen übersetzt und mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet.

Ralf Isau lebt mit seiner Frau bei Stuttgart. Die Veranstaltung ist eingebunden in die November-Festwoche anlässlich des 100. Geburtstages der Stadtbücherei.

„Die Maske des Morpheus“
Autorenlesung mit Ralf Isau am 12. November 2012
Beginn: 19:30 Uhr in der Stadtbücherei, Nové-Mesto-Platz 3
Eintritt: € 5,00 (€ 2,50 mit Itter-Pass)
Nur Abendkasse

„Mehrheitlich abgelehnt…“

Ein Rückblick in die Sitzungsniederschrift 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18. September 2013 stand die Bürgeranregung „Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungspläne ruhend stellen“ auf der Tagesordnung.

Die Antragsteller konnten ihren Bürgerantrag erläutern. Die vorgetragene Erklärung wurde der Niederschrift als Anlage hinzugefügt. Sie fehlt jedoch – zufällig oder aufgrund eines Büroversehens – in der Fassung, die im Ratsinformationssystem veröffentlicht worden ist.

Laut Sitzungsniederschrift nahm die Diskussion 2013 folgenden Verkauf:

Herr Reffgen [BÜRGERAKTION] vertrat die Meinung, dass der Bürgerantrag ein hohes Mass an Verunsicherung der Bevölkerung ausdrücke. Bei der Durchführung von Bauleitplanverfahren müsse Gründlichkeit vor Schnelligkeit gesetzt werden.

Er könne den Vortrag der Verwaltung nicht bestätigen. Wenn ein Antrag für ein nicht gewünschtes Vorhaben eingereicht werde, das nach § 34 BauGB zu genehmigen sei, gebe es für die Stadt durch Beschluss einer Veränderungssperre die Möglichkeit, dieses zu verhindern.

Wie weit die Lebensqualität betroffen sei, wenn Freiräume durch die Ausweisung von Wohnbauflächen reduziert würden, könnten nur die dort lebenden Menschen für ihre Umgebung entscheiden.

Den Ausschluss von Vergnügungsstätten durch den Antrag zu unterbinden, sei eine Unterstellung der Verwaltung. Dies sei nach den Erläuterungen kein Thema des Bürgerantrages.

Barrierefreiheit, Vergrößerung der Wohnfläche u.a. könne auch in Bestandsgebäuden erreicht werden.

Dass die Verwaltung sich sehr wohl über die flächentechnischen Beschränkungen der Stadt Hilden bewusst sei und diese bei allen bauleitplanerischen Arbeiten berücksichtige, merke man dem Verwaltungshandeln nicht an.

Der Bürgerantrag wäre nicht erforderlich gewesen, wenn das strategische Stadtentwicklungskonzept Anwendung finden würde. Die BÜRGERAKTION werde dem Bürgerantrag zustimmen.

Herr Pohlmann [dUH-Nachfolger] kündigte einen Antrag der Fraktion an, der beinhalte, das im strategischen Stadtentwicklungskonzept angeregte Monitoring durchzuführen. Dieser Antrag sehe auch eine Ruhendstellung für bestimmte Bebauungsplanverfahren vor. Vor diesem Hintergrund werde dem Bürgerantrag nicht zugestimmt.

Frau Barata [SPD], Herr Joseph [FDP]und Herr Albers [B90/Die Grünen] erklärten für ihre Fraktionen, dass dem Bürgerantrag nicht zugestimmt werde. Als Gründe wurden angeführt, dass

  • der Antrag nicht zielführend sei,
  • die Ruhendstellung Stillstand bedeute,
  • ein gültiger Flächennutzungsplan vorliege,
  • der Bedarf an Wohnraum gegeben ist.

Frau Hoff [Baudezernentin] erläuterte die rechtliche Lage. Eine Veränderungssperre könne nur ausgesprochen werden, wenn die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen sei.

Zudem sei ein klar formuliertes planerisches Ziel erforderlich.

Eine gesetzliche Vorgabe, nach 15 Jahren einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen, sei nicht vorhanden.

Für den Bereich der Albert-Schweitzer-Schule sei eine Änderung erforderlich, da derzeit eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche vorliege.

Auch für die Regionalplanung seien von der Stadt Hilden keine neuen Wohnbauflächen gemeldet worden. .

Durch die Flächennutzungsplanung als Flächendarstellung könnten keine Bebauungsdichte geregelt werden. Die Themen der Wohnungspolitik müssten mit anderen Instrumenten gelöst werden.

Dem widersprach Herr Reffgen [BÜRGERAKTION] und führte aus, dass die Bürger/innen eine Gesamtschau zu der Problematik erwarten. Durch das Ignorieren des strategischen Stadtentwicklungskonzeptes bestünden Irritationen über die künftige Entwicklung der Stadt.

Herr Burchartz [dUH-Nacvhfolger] erklärte, der Bürgerantrag zeige, dass die Bürger/innen im Zweifel seien. Sie müssten gehört werden. Frau Hoff habe das Gelände der Albert-Schweitzer-Schule als „Sahnestück der Stadt Hilden“ bezeichnet. Die Stadt seien auch die Bürger, die nicht übergangen werden dürften.

Die Vorsitzende rief zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag auf.

1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die zum Zeitpunkt dieses Bürgerantrages anhängigen Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungspläne ruhend gestellt werden, bis der in Neuaufstellung befindliche Flächennutzungsplan (FNP) ausführlich mit den Bürgern unserer Stadt diskutiert und rechtskräftig beschlossen ist. (…)

Abstimmungsergebnis im Stadtentwicklungsausschuss am 18. September 2013:
Abgelehnt mit 16 Nein-Stimmen, bei 3 Ja-Stimmen der BÜRGERAKTION