Archiv für den Tag: 23. November 2013

Größere Spielweise für dUH-Nachfolger

Für sechs Monate: Neue Ratsausschüsse

Nachdem es den dUH-Nachfolgern nicht gelungen ist, mit ihrer rotwangigen Bauernschläue zu punkten und ausschließlich auf Kosten der „Bürgeraktion“ eine Änderung der Ausschuss-Zusammensetzung zu erreichen, scheinen Bommermann’s Friends entschlossen zu sein, die Ratsgremien für sechs Monate umzukrempeln.

Denn am 25. Mai 2014 ist die nächste Kommunalwahl. Danach sind alle Ausschussbesetzungen hinfällig.

Die Gemeindeordnung und nicht das „Hildener Landrecht“, kommentiert von Ralf Bommermann, ist Grundlage aller diesbezüglichen Entscheidungen.

Das Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse des Rates ist grundsätzlich in § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt.

Der Austritt aus einer Ratsfraktion führt nicht zum Verlust der Mitgliedschaft in einem Ausschuss.

Die Abberufung eines Ausschussmitgliedes und seine Ersetzung durch ein anderes ist nur durch einstimmigen Ratsbeschluss zulässig (Hinweis für Ralf B,: Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.11.1954, RSp. Entsch. Nr. 1 zu § 35 a.F.).

Durch das Einstimmigkeitserfordernis wird der gesetzliche Minderheitenschutz wirkungsvoll abgesichert. Gegen den Willen eines Ausschussmitgliedes ist daher auf diesem Wege keine Abberufung möglich.

Um die Ausschussbesetzung zu verändern, steht es dem Rat aufgrund seines Selbstorganisationsrechtes frei, einen Ausschuss jederzeit aufzulösen, wobei insofern ein Ratsbeschluss mit einfacher Mehrheit ausreicht.

Bei der anschließenden Neubesetzung finden dann wieder die Minderheiten schützenden Regelungen Anwendung.

„Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.“

Sofern Pflichtausschüsse aufgelöst werden, sind diese unverzüglich neu zu besetzen.

Sofern sich keine Einstimmigkeit für die Ausschussumbesetzung und keine Ratsmehrheit für die Auflösung der bestehenden Ausschüsse findet, bleibt die Besetzung der Ausschüsse erhalten.

Sollte sich jedoch eine Mehrheit für die Auflösung der betroffenen Ausschüsse stimmen, so sind diese nach den Vorschriften des § 50 Absatz 3 GO NRW neu zu besetzen.

Wird kein einheitlicher Vorschlag erreicht, richtet sich die Besetzung nach den Regelungen der Verhältniswahl. Hierfür ist die Fraktionsstärke maßgeblich. Und die hat bei CDU und FDP dramatisch abgenommen.

Wenn auch nur ein Ratsmitglied mit Nein stimmt, dann platzt das politische Luftschloss der dUH-Nachfolger wie eine Seifenblase. Und alle Ausschüsse mitsamt Vorsitz müssen neu bestimmt werden. Für sechs Monate.

Und auch CDU und FDP werden Federn lassen müssen. Das kann die SPD, die deren Stimmen braucht, um Mehrheiten zu bilden, nicht wollen.

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„Schnatenberg soll ersetzt werden“ (22. Oktober 2013)
„Sondersitzung des Rates“ (28. August 2013)

Kommunal-Soli – Stadt ruft zur Demo auf

27.11.2013, ab 9:30 Uhr, vor dem Landtag

Der Protest gegen die Zwangsabgabe der Landesregierung formiert sich und wird massiver.

Am kommenden Mittwoch, 27. November 2013, dem Tag, an dem in der Plenarsitzung des Landtages Düsseldorf die zweite Lesung zum Gesetz zur Zwangsabgabe stattfinden soll, planen die „Geber-Kommunen“, die mit der Zwangsabgabe teilweise erheblich finanziell belastet werden sollen, eine Demonstration vor dem Landtagsgebäude.

Hilden ist eine von insgesamt 59 abundanten Städten in Nordrhein-Westfalen und gehört damit zu den „Geberstädten“, die von 2014 bis einschließlich 2022 jährlich zur Kasse gebeten werden sollen. Nach aktuellen Berechnungen muss Hilden 2,2 Mio. € je Jahr bezahlen.

„Wir wehren uns strikt dagegen und planen, gemeinsam mit den 58 anderen Geberstädten gegen die Zwangsabgabe zu klagen“, erklärt Bürgermeister Horst Thiele und begründet, dass

  • die Regulierung der kommunalen Finanzen in der Verantwortung des Landes liegt und dies nicht Aufgabe der Kommunen sein könne,
  • die Stadt Hilden über die Umlagesysteme, das Einheitslastenabrechnungsgesetz und die Tatsachen, dass Hilden keine Schlüsselzuweisungen des Landes erhält, bereits einen Beitrag in Millionenhöhe zum kommunalen Finanzausgleich und damit zur  Solidarität unter den Städten leiste,
  • den völlig überschuldeten Städten mit dem Stärkungspakt nicht wirklich aus ihren strukturellen Problemen geholfen werde,
  • die Stadt Hilden nicht dafür bestraft werden sollte, dass sie Jahrzehnte lang gut gewirtschaftet hat und
  • Hilden nicht zu den Städten gehören möchte, die auf Grund der Zwangsabgabe neue Schulden aufnehmen muss.

Die Stadt Hilden hat gemeinsam mit den anderen Geberstädten die Hoffnung, mit einer Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein zu können, um diese Zwangsabgabe ganz abzuwenden.

Die Demonstration beginnt am Mittwochmorgen, 27. November 2013, um 9.30 Uhr, auf der Wiese vor dem Landtagsgebäude.

Die Stadt Hilden ruft alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, sich an der Demo zu beteiligen.