Archiv für den Monat: August 2014

Die Birke bleibt!

Sieben Fraktionen entdecken ihre Liebe zum Baum

Das war die große Stunde der Baumfreunde, die vorgestern – wie es sich in Hilden gehört – „ohne große Diskussion oder Aussprache“ und selbstverständlich – wie auf der großen Politik-Bühne im Landtag (Stichwort: „CO-Rohrleitung“) – „einhellig“ entscheiden haben.

Eine Birke in der Südstadt, am Garather Mühlenbach, die bei Anwohnern offenbar allergische Reaktionen auslöst, wird nicht gefällt. Jedenfalls nicht offiziell und schon gar nicht mir duldender Kenntnisnahme durch die Stadt.

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Hildens SPD und die CO-Pipeline:

Verharmlosen, tarnen und täuschen

hildenBLOG erinnert gern an den heldenhaften Kampf der hiesigen Rathaus-SPD unter dem großen Max R. und unter dem noch größeren Günter S. gegen die CO-Rohrleitung.

Am 15. März 2006 beschloss der Landtag einstimmig (CDU, SPD, GRÜNE und FDP) und ohne Debatte das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitung zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen.

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BAYER: Weiteres Vorgehen „offen“

Gerichtsentscheidung wird „eingehend“ geprüft

Aus einer Pressemitteilung:

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das Verfahren zur geplanten CO-Versorgungsleitung in Nordrhein-Westfalen auszusetzen und das Bundesverfassungsgericht anzurufen, hält sich Bayer MaterialScience das weitere Vorgehen offen.

„Wir werden die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten, sie in Ruhe analysieren und bewerten“, erklärte Dr. Gabriel Harnier, Leiter des Bereichs Recht, Patente und Compliance bei Bayer MaterialScience. „Danach prüfen wir unsere juristischen Optionen.“

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Stopp Bayer-CO-Pipeline Initiativen: Jetzt erstmal feiern!

Einladung an alle für Freitag 29.08.2014

Eine Pressemitteilung

Die Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht startete nur scheinbar mit Argumenten gegen die Kläger und für die Bayer-CO-Pipeline bei den technischen Problemen und der Trassenwahl.

Aber zu dem juristisch entscheidenden Punkt des Gemeinwohls machten die OVG Richter zu unserer großen Freude deutlich: Stopp Bayer-CO-Pipeline Initiativen: Jetzt erstmal feiern! weiterlesen

Rohrleitungsgesetz für CO-Pipeline verfassungswidrig!

Oberverwaltungsgericht setzt Verfahren aus – Karlsruhe soll endgültig entscheiden

In dem Berufungsverfahren gegen die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom heutigen Tag dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen mit Art. 14 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 14.2.2007 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Bau und Betrieb einer Pipeline zugelassen, die die linksrheinisch gelegenen Chemieparks der Bayer AG in Krefeld-Uerdingen und Dormagen verbinden soll, etwa 66 km lang ist und überwiegend rechtsrheinisch verläuft.

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