Verfassungsgerichtshof teilt mit
Hilden hat – zusammen mit anderen Städten – am 5. Dezember 2014 Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung der Solidaritätsumlage im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes erhoben.
Von 2014 bis 2020 erbringen die Beschwerdeführerinnen als abundante Städte und Gemeinden auf Grund des Zweiten Änderungsgesetzes zum Stärkungspaktgesetz vom 3. Dezember 2013 die angegriffene Solidaritätsumlage als Beteiligung an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen für Kommunen in einer schwierigen Haushaltssituation.