Schaufensterantrag der BA zum Haushaltsentwurf
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. März 2015 erhob die BA die Forderung, die Sach- und Dienstleistungen zu kürzen, pauschal und um jeweils sechs Prozent.
Sollte eine entsprechende Reduzierung der Aufwendungen aufgrund geschlossener vertraglicher Vereinbarungen im laufenden Jahr nicht möglich sein, wäre die Regelung ab 2016 umzusetzen.